Bei bestehenden Mietverhältnissen darf die Miete künftig nur noch um maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöht werden, allerdings nur in gewissen Vierteln, die vom jeweiligen Bundesland bestimmt wurden.
Der Bundesrat ließ am Freitag eine entsprechende Änderung des Mietgesetzes passieren. Bisher liegt die Erhöhungsgrenze bei 20Prozent. Für Großstädte wie Berlin bedeutet das Gesetz, dass der Senat entweder einzelne Bezirke oder sogar die gesamte Stadt als Gebiet festlegen kann, in dem Erhöhungen begrenzt werden.
Es gab in der Länderkammer keine Mehrheit für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses. SPD, Grünen und Linken gehen die Änderungen nicht weit genug, weil es bei Neuvermietungen keine Deckelung gibt – aber gerade hier gibt es Aufschläge von teils 30 bis 40 Prozent. Das Land Berlin hatte sich bei der Abstimmung enthalten.
Zwar geht die Mietdeckelung der SPD nicht weit genug, doch die CDU wollte nicht an der Novelle rütteln. Der SPD-Fraktion sind durch den Koalitionsvertrag die Hände gebunden. Sind sich die Koalitionspartner nicht einig, muss sich das Land Berlin im Bundesrat der Stimme enthalten. Die Opposition hat erst nach Bildung der neuen Landesregierung in Niedersachsen eine Mehrheit in der Länderkammer.
Berliner Mieten explodieren
Insbesondere in Berlin steigen die Mieten derzeit beispiellos. Der Wohnungsmarkt der Hauptstadt erlebt den stärksten Miet- und Kaufpreisanstieg seit mehr als 20 Jahren. Innerhalb eines Jahres verteuerten sich die Angebotsmieten, die Wohnungssuchenden in der Hauptstadt abverlangt werden, im Durchschnitt um 13,8Prozent auf 7,50 Euro pro Quadratmeter (kalt). In einigen Lagen Neuköllns legten die Angebotsmieten binnen Jahresfrist sogar um fast 50 Prozent zu, in Friedrichshain um bis zu 25 Prozent.
Ursache für den enormen Mietenanstieg im vergangenen Jahr ist in erster Linie das Bevölkerungswachstum. In den vergangenen fünf Jahren verzeichnete Berlin einen Zuwachs von mehr als 110.000 Einwohnern, gleichzeitig entstanden jedoch kaum neue Wohnungen. Neu-Berliner drängen daher in bislang nicht so attraktive Stadtteile, durch Sanierung und Modernisierung steigen in der Folge die Preise.
Weiterer Bestandteil des Mietrechtsänderungsgesetzes von Union und FDP ist, dass Mieter bei energetischen Sanierungsmaßnahmen drei Monate lang die Miete trotz Lärm- und Schmutzbelästigungen nicht mehr mindern können, sofern das Haus tatsächlich für eine höhere Energieeffizienz saniert wird. Die Regelungen sollen bis zum Frühjahr in Kraft treten.
Härteres Vorgehen gegen Mietnomaden
Ein Punkt ist auch ein schärferes Vorgehen gegen sogenannte Mietnomaden, also Menschen, die von Wohnung zu Wohnung ziehen und keine Miete zahlen, bis sie rausfliegen. Künftig sind unter anderem Zwangsräumungen erleichtert, um solchen Mietbetrug zu bekämpfen.
Auch bei Verzug der Kautionszahlung kann künftig – wie bei Verzug der Mietzahlung – eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden. Die Neuerung soll vor allem Kleinvermieter besser schützen, die laut Koalition 60 Prozent der Vermieter am Markt ausmachen.
Durch die künftig bundesweit geltende „Berliner Räumung“ muss der Mieter bei Zahlungsverzug ausziehen, seine Möbel bleiben aber in der Wohnung. Der Vermieter kann sie versteigern, um die Mietschuld zu begleichen. Bei den Mietervereinen kursiert deshalb schon der Name „Mietverschlechterungsgesetz“.
Der Deutsche Mieterbund zeigte sich sehr enttäuscht. „Das ist ein schlechter Tag für Mieter. Damit werden jetzt endgültig zahlreiche Mietrechtsverschlechterungen Gesetz. Mögliche Verbesserungen dagegen, wie zum Beispiel die Begrenzung der Neuvertragsmieten, sind bis auf Weiteres vom Tisch“, sagte Mieterbund-Präsident Franz-Georg Rips.
Mehr Neubauwohnungen gefordert
Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) sagte mit Blick auf steigende Mieten vor allem in Großstädten: „Das ist eine Situation, die wir nicht mehr länger hinnehmen können.“ Nötig sei aber ein anderer und besserer Anlauf als nach den Plänen des Bundestags vorgesehen. Das Allerwichtigste sei, dass Wohnungen gebaut würden.
SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hat ein Konzept vorgelegt, wonach es auch bei Neuvermietungen eine Bremse geben soll. Bei einem Wahlsieg will die SPD durchsetzen, dass bei Neuvermietungen die Miete maximal zehn Prozent über den ortsüblichen Vergleichspreisen liegen darf. Bei bestehenden Verträgen soll es nur noch eine Erhöhung um 15 Prozent binnen vier Jahren geben.
Der Parlamentarische Justizstaatssekretär Max Stadler (FDP) verteidigte hingegen den Entwurf als ausgewogen. „Regulierungen nach der Rasenmähermethode sind kontraproduktiv“, sagte Stadler.