Wer schon einmal eine Wohnung in einer Großstadt gesucht hat, kennt die Schufa: Ohne deren Bonitätsauskunft schließt kaum noch ein Vermieter einen Vertrag. Die Schufa hat nach eigenen Angaben 514 Millionen Daten zu 66,2 Millionen Menschen gespeichert. Dazu kommen noch 100 Millionen Informationen über knapp fünf Millionen Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler und Kleingewerbetreibende. Zu ihren Aktionären zählen vor allem Banken, zu einem wesentlich kleineren Anteil auch der Handel.

Immer wieder gerät die Schufa in die Kritik, weil ihr Intransparenz vorgeworfen wird. Auf seiner Homepage wehrt sich das Unternehmen gegen die Vorwürfe. „Entgegen verbreiteter Annahmen haben wir keine Informationen zu Beruf, Vermögen, Einkommen, Nationalität oder Familienstand“, heißt es auf der Internetseite der Auskunftei. „Außerdem ist die Schufa die einzige Auskunftei, die aufgrund ihres umfangreichen Datenbestandes standardmäßig auf die Nutzung von Anschriftendaten für die Bewertung von Bonitäten verzichtet.“

Den Großteil ihrer Informationen erhält die Schufa nach eigener Aussage von ihren rund 7000 Vertragspartnern wie Banken, Leasingunternehmern, Telekommunikationsanbietern, Versand- und Handelshäusern sowie Energieversorgern. Zudem bezieht sie Daten aus öffentlichen Verzeichnissen wie denen der Amtsgerichte.

Zur Einschätzung der Bonität eines Verbrauchers bedient sich die Schufa auch der Methode des Scorings. Dabei wird anhand bestimmter Faktoren die Wahrscheinlichkeit berechnet, mit der es zum Zahlungsausfall kommen könnte. Die Schufa verzichtet beim Scoring allerdings nach eigenen Angaben darauf, die Wohngegend mitzubewerten. Das heißt, dem Verbraucher wird keine schlechtere Bonität bescheinigt, nur weil er in einem Arme-Leute-Viertel oder einem Problem-Stadtteil wohnt. Auf Wunsch von Vertragspartnern nutze die Schufa allerdings auch Anschriftendaten, heißt es auf der Homepage des Unternehmens.

Zur Löschung der Daten gelten unterschiedliche Fristen. Informationen über Zahlungsausfälle würden drei Jahre nach der Erledigung des Falles gelöscht, schreibt die Schufa auf ihrer Internet-Seite. Urteile und Vollstreckungsbefehle würden ebenfalls drei Jahre nach dem Jahr der Rückzahlung entfernt.

Reuters/tj