Karen Murphy ist "überwältigt", sagt ihr Anwalt Paul Dixon, "überwältigt vor Erleichterung“ - wegen des Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu Übertragungen im Bezahlfernsehen. Wirtin Murphy hatte in ihrem Pub im südenglischen Southsea im Jahr 2007 Live-Übertragungen von Spielen der Premier League gezeigt. Dabei hatte sie allerdings nicht das Angebot des in Großbritannien obligatorischen Bezahlsenders Sky gezeigt, sondern das griechische Netzwerk Nova genutzt. Und das ist rechtens, so der EuGH: Ausländische Decoderkarten zum Empfang von Übertragungen im Bezahlfernsehen dürfen demnach nicht verboten. (Die Urteile in der deutschen Übersetzung hier: Rechtssachen C-403/08 und C-429/08 ) Gegen das Urteil des EuGH ist keine Berufung mehr möglich.
Es ging dabei ums Geld: Mit der Decoderkarte aus Griechenland hatte Murphy pro Jahr mehr als 6000 Pfund gespart (rund 7000 Euro). Sie stellte den griechischen Kommentar ab und ließ stattdessen einen Kommentar der öffentlich-rechtlichen BBC laufen. Der britische Rechte-Vermarkter Football Association Premier League (FAPL) hatte Murphy verklagt - und unterlag vor Gericht. Laut Urteil dürfen die britischen Pubs nun zwar die Fußballspiele mit griechischen Decoderkarten übertragen, nicht aber die Auftaktvideosequenz und die Hymne der Premier League. Die nämlich sind, im Gegensatz zum Spiel selbst, urheberrechtlich geschützt.
Niederlage für Fußball-Vermarkter
Der EuGH entschied, dass ein System exklusiver Lizenzen gegen das Wettbewerbsrecht verstößt - und dass ein Verbot ausländischer decoderkarten gegen EU-Recht verstößt, nämlich gegen das Prinzip des freien Dienstleistungsverkehrs im EU-Binnenmarkt. Wörtlich heißt es in dem Urteil, dass „nationale Rechtsvorschriften, die die Einfuhr, den Verkauf und die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagen, gegen den freien Dienstleistungsverkehr verstoßen“. Das Verfahren könne auch nicht damit gerechtfertigt werden, mehr Zuschauer in die Fußballstadien zu bringen.
Damit muss die Exklusiv-Vermarktung von Fernsehrechten im Profifußball nun geändert werden. Das Urteil wird zu einer Änderung der Vermarktung von Sportrechten führen und hat auch Auswirkungen auf den Verkauf der TV-Rechte der deutschen Bundesliga - auch wenn der Anlass ein Rechtsstreit in Großbritannien war: Die Entscheidung des EuGH könnte weitreichende Folgen auf den deutschen Fernsehmarkt und die Finanzierung der deutschen Profiklubs haben. Aktuell erlöst die Bundesliga pro Saison rund 412 Millionen Euro durch TV-Einnahmen.
Der TV-Sender Sky erklärte, man wolle am Dienstag keine Erklärung zu der Entscheidung abgeben und verwies auf die Zuständigkeit der Deutschen Fußball Liga (DFL). Bei der DFL hieß es, man prüfe derzeit das Urteil.
Künstliche Preisunterschiede
Die FAPL, die Murphy verklagt hatte, vermarktet die Rechte zur Ausstrahlung der britischen Premier League. In den Exklusiv-Verträgen mit der FAPL müssen sich nationale Sendeanstalten verpflichten, die Spiele der Premier League verschlüsselt auszustrahlen und das Signal nur Bürgern in ihren Ländern zugänglich zu machen.
Die FAPL hatte EU-weit jeweils nur einem TV-Sender pro Land die Übertragungsrechte in offenen Ausschreibungsverfahren verkauft und den Sendern zugleich untersagt, Decoderkarten an Konsumenten anderer Länder abzugeben. Dass die Sender für diese Gebietsabschottung dann einen Aufpreis zahlen, führt laut EuGH zu „künstlichen Preisunterschieden“ zwischen den abgeschotteten nationalen Märkten. Dies sei mit dem Ziel eines europaweiten Binnenmarkts nicht vereinbar.
"Dagegen kämpfe ich"
„Es war ein langer Weg für sie, aber sie ist hocherfreut, dass der Fall nun wieder nach London vor den High Court zurückkommt, wo er bald abgeschlossen wird, wie wir hoffen“, sagte Murphys Anwalt. Das Urteil auf europäischer Ebene muss noch von einem britischen Gericht bestätigt werden. Dies gilt als höchstwahrscheinlich. Der Spruch bedeute einen größeren Wettbewerb im Fernsehmarkt. „Soviel ist sicher“, sagte Dixon.
"Wenn ich ein Auto kaufen möchte, darf ich das Modell wählen, das mir gefällt“, sagte Murphy nach dem Urteil in einem BBC-Interview. Bei Fußballübertragungen dürfe man das anscheinend nicht. „Das ist falsch, das macht mich wütend, und dagegen kämpfe ich.“
Die Entscheidung des höchsten EU-Gerichts kam nicht aus heiterem Himmel. Bereits vor der Urteilsverkündung war eine hohe Gerichts-Gutachterin zu der Ansicht gekommen, dass durch die Verwendung ausländischer Decoderkarten die kommerzielle Verwertung der Rechte nicht unterlaufen werde. Schließlich würden die entsprechenden Gebühren für diese Karten entrichtet.
dpa/nbo



