Die Finanzämter der Hauptstadt haben jetzt eine Sondereinheit. Sie besteht aus vier Beamten in jeder der 17 Dienststellen, insgesamt 68 Mitarbeiter. Berlins parteiloser Finanzsenator Ulrich Nußbaum hat sie zum Telefondienst abkommandiert. Derzeit bricht die Hotline (01805/235099) zur elektronischen Lohnsteuerkarte regelmäßig zusammen. Die knapp 1,3 Millionen Schreiben über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die derzeit an Berliner verschickt werden, enthalten oftmals Fehler. Mal stimmt die Steuerklasse nicht, mal die Religionszugehörigkeit. Wer die Angaben nicht korrigiert, riskiert Nettoverlust.

Schuld am Chaos ist die Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte, die von 2012 an die farbigen Pappkarten ablösen soll. Derzeit wird dafür eine zentrale Datenbank aufgebaut, in der die Steuermerkmale von mehr als 40 Millionen deutschen Steuerzahlern einfließen. Diese Daten kommen von den örtlichen Melderegistern. „Dabei sind Übertragungsfehler passiert“, sagt Nußbaums Sprecherin Kathrin Bierwirth. Diese Fehler plus Verunsicherungen über das neue Verfahren führen nun zu Beschwerden und Anfragen in den 17 Berliner Finanzämtern. „1,29 Millionen Bescheide werden in Berlin zurzeit verschickt. Zigtausende sind falsch“, sagt der Vorsitzende des Gesamtpersonalrats der Berliner Finanzämter, Klaus Wilzer. Die Zahl der Anrufe auf der Informationsnummer sei von 4000 auf 8000 gestiegen. Häufig brächen die Telefonleitungen zusammen. „Dann ertönt zwar ein Freizeichen, aber eigentlich ist besetzt.“

Dass nun Mitarbeiter abgestellt sind, um der Anfragen Herr zu werden, kann laut Wilzer weitere Probleme bereiten. „Ich befürchte, dass sich dadurch die Bearbeitung vieler Steuererklärungen verzögert“, sagt der Personalrat. Derlei Befürchtungen weist die Sprecherin der Finanzverwaltung zurück. „Es sind keine Verzögerungen erkennbar“, sagt Bierwirth. Gefordert sind jetzt die Berliner. Morgenpost Online erklärt, worauf man beim ELStAM-Schreiben achten muss.

Woran erkenne ich Fehler?

Die häufigsten Fehler in den Informationsschreiben sind falsche Steuerklassen sowie fehlende oder falsche Religionszugehörigkeiten. Bei Ehepaaren mit bisheriger Steuerklassenkombination III/V sind oft die Klassen IV/IV eingetragen. Außerdem fehlen beim jetzt geltenden elektronischen Lohnsteuerabzugssystem die eingetragenen Freibeträge. Denn mit der Papp-Lohnsteuerkarte aus 2010, die nur noch für das laufende Jahr gilt, verschwinden auch die Vorabeintragungen zu Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen und Sonderausgaben.

Was ist bei falschen Angaben zu tun?

Jeder sollte die Einträge genau kontrollieren und Fehler so schnell wie möglich korrigieren lassen. Anders als im Fall der alten Lohnsteuerkarte sind nicht mehr die Gemeinden Ansprechpartner für Korrekturen, sondern die Finanzbehörden. Dort sollten die Änderungen entweder telefonisch, per Fax oder Brief eingehen. Derzeit sind viele Ämter überlastet, daher bietet die schriftliche Form an. Man sollte die Fehler sofort korrigieren lassen, auch wenn diese sich zu Beginn des neuen Jahres noch nicht auswirken werden. Das Finanzministerium hat den tatsächlichen Start von ELStAM vom 1.1.2012 ins zweite Quartal verschoben.

Was gilt für fehlende Freibeträge?

Nicht aufgeführte Freibeträge sind kein Fehler – für das Jahr 2012 müssen sämtliche Freibeträge und antragsgebundenen Einträge wieder neu beim Finanzamt beantragt werden. Um bereits monatlich weniger Steuern zu zahlen, können Arbeitnehmer, die Kinderbetreuungskosten oder hohe Fahrkosten haben, diese bereits vorherig ansetzen. Dazu müssen sie bei ihrem zuständigen Finanzamt einen „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ stellen. Auch wer die identischen Beträge wie im Vorjahr anrechnen lassen möchte, muss handeln. Er kann allerdings auf ein vereinfachtes Formular zurückgreifen. Die Vordrucke gibt es auf der Internetseite der Bundesfinanzverwaltung ( www.formulare-bfinv.de ).

Wie kam es zu den Fehlern?

Die Hoheit über die Lohnsteuermerkmale ist von Gemeinden auf die Finanzverwaltung übergegangen. In den vergangenen Monaten haben die Meldestellen alle Infos in den Datenspeicher ELStAM eingetragen, der bundeseinheitlich beim Bundeszentralamt für Steuern liegt. In den Bundesländern gibt es aber verschiedene Software-Systeme – und die einzelnen Beamten haben Daten auch unterschiedlich eingetragen. „Manch eine Gemeinde hat etwa nicht die Steuerklassen einzeln weitergegeben sondern nur die Info ‚verheiratet' oder eben ‚nicht verheiratet'“, sagt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Dann gehe das Programm von der Standard-Steuerklasse IV für jeden Verheirateten und I für Unverheiratete aus.

Was wird, wenn man nicht korrigiert?

Ohne entsprechenden Änderungsantrag droht ein falscher Lohnsteuerabzug. Der kann sowohl die Folge einer falschen Lohnsteuerklasse als auch einer fehlerhaften Religionszugehörigkeit sein. Der Eintrag einer falschen Lohnsteuerklasse wird besonders gravierend, sollte der betroffene Steuerzahler im kommenden Jahr arbeitslos werden oder einen sonstigen Anspruch auf Lohnersatzleistungen haben. Die Agentur für Arbeit greift für die Berechnungen Leistungen in jedem Fall auf die Steuerklasse zurück, die am 1.1.2012 eingetragen ist. Ganz egal, ob der Steuerzahler im Januar, März, Oktober oder Dezember arbeitslos wird.