Die ausschweifende Party der Hamburg-Mannheimer in Budapest hat wahrscheinlich keine rechtlichen Folgen – zumindest nicht im deutschen Steuerrecht. Die Versicherung hatte die Sexorgie von 70 Topvertretern 2007 komplett von der Steuer abgesetzt, immerhin 83000 Euro. Kein Einzelfall, wie die Berliner Morgenpost herausfand. Zahlreiche Manager bestätigten, dass auch andere Firmen etwa Bordellbesuche mit Kunden als Betriebsausgaben absetzen, obwohl viele Steuerrechtler solche Kosten nicht für absetzbar halten. Doch die Forderung, die Gesetze zu verschärfen, wird wohl keine Folgen haben.
Die steuerliche Behandlung von Prostitution ist schwammig geregelt. Feiern auf Firmenkosten sind grundsätzlich absetzbar. Aber es bestehen Ausnahmen: So gibt es Urteile des Bundesfinanzhofs von 1966 und 1990, die für viele Fälle ausschließen, Bordellbesuche als Betriebsausgabe geltend zu machen. Doch damals galt Prostitution in Deutschland noch als sittenwidrig. Steuerexperten sind sich nicht sicher, ob diese Urteile heute Bestand hätten.
Die Ungewissheit wird dadurch vergrößert, dass das Einkommensteuergesetz den Sachverhalt nicht eindeutig klärt. Paragraf 4 des Gesetzes gibt den Finanzbeamten Spielraum, gewisse Ausgaben als „unangemessen“ anzusehen. Einen verbindlichen Höchstsatz oder andere Grenzen gibt es auch hier nicht. Manche Steuerexperten gehen aber davon aus, dass Bordellleistungen per se als unangemessen gelten müssten.
Koalitionspolitiker stehen strengeren Gesetzen denn auch skeptisch gegenüber. „Ich sehe keinen Handlungsbedarf“, sagte Daniel Volk, Finanzexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Morgenpost Online. Zumal schärfere oder genauere Gesetze auch nicht unbedingt verhindern, dass Unternehmen Ausgaben für Prostituierte absetzen. Denn in der Regel umgehen Manager die rechtliche Grauzone ohnehin, indem vage oder falsche Belege die wahre Natur der Leistungen von Prostituierten verschleiern.
„Natürlich lässt sich keine Firma Rechnungen ausstellen, wo ‚Sabine, Mandy, Elke' oder so was draufsteht. Das wird kreativer gehandhabt“, sagt ein Manager, der die intime Kundenbindung regelmäßig nutzt. Das Spektrum an Tricksereien ist groß. Im einfachsten Fall schreibt das Bordell auf die Quittung reine Gastronomieleistungen – 14 Flaschen Champagner oder einmal Hummer für alle.
Etablissements, die auf Anzugträger spezialisiert sind, haben dafür oft eine Zweigniederlassung mit unverfänglichem Namen – damit die Rechnung nicht von der „Roten Flora“ kommt, sondern von einer harmlosen „Erlebnis-Gastronomie GmbH“. Und wenn ein Messebesucher eine Dame bucht, die ihren Dienst über mehrere Tage gegen 22 Uhr in seinem Hotelzimmer antritt, rechnet der Escortservice vielleicht eine Hostess mit vier Fremdsprachen ab – so lässt sich ein vierstelliger Preis pro Tag ganz ohne schlüpfrige Details rechtfertigen.