Der deutsche Einzelhandel hat sich kritisch zum geplanten Verbot für verdeckte Videoüberwachung in Unternehmen geäußert. Eine Überwachung beispielsweise von Lagerräumen ohne Wissen der Beschäftigten könne sinnvoll sein, sagte Thomas Bade, Arbeitsrechtsexperte des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE), dem Radiosender MDR Info.

Das Bundeskabinett will einen Gesetzentwurf zum Arbeitnehmer-Datenschutz beschließen. Demnach sollen Beschäftigte in Zukunft besser gegen Überwachung und Bespitzelung am Arbeitsplatz geschützt werden. Mit dem geplanten Gesetz reagiert die Bundesregierung auf eine Reihe von Skandalen in Unternehmen wie dem Discounter Lidl, der Deutschen Bahn und der Deutschen Telekom.

Das von der Bundesregierung angestrebte generelle Verbot von verdeckter Videoüberwachung wäre „quasi ein Rückschritt gegenüber der Rechtslage, die über viele Jahre bestand“, sagte Bade. Es gebe Situationen, „wo man mit den normalen Ermittlungen im Betrieb nicht mehr weiterkommt“. Ausgenommen seien in jedem Fall Toiletten und Umkleideräume.

Im Einzelhandel wird Videoüberwachung als letztes Mittel eingesetzt, um Diebstähle von Mitarbeitern aufzudecken. Das ist bislang erlaubt, aber es muss ein begründeter Verdacht vorliegen und die Arbeitnehmervertretung muss von der Maßnahme informiert sein.

dpa/dma