Der hessische Sozialrichter Jürgen Borchert, dessen Senatsvorlage maßgeblich dazu beigetragen hat, dass die Hartz-IV-Regelsätze vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurden, hält auch die neuen Berechnungen für verfassungswidrig. „Die Vorgabe des Verfassungsgerichts, den Regelbedarf transparent und nachvollziehbar zu ermitteln, wurde nicht erfüllt“, sagte Borchert „Morgenpost Online“. Er ist einer der Sachverständigen, die zur Anhörung über die Hartz-IV-Reform in den Bundestag geladen sind. "Welt Online" stellt die sieben wichtigsten Streitpunkte vor:
Die Höhe des Regelsatzes
Für die Sozialverbände ist der Regelsatz, der zum 1. Januar 2011 um fünf Euro auf 364 Euro erhöht werden soll, zu niedrig. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert, das Gesetz bilde keine „tragfähige Basis zur Vermeidung von Armut, insbesondere von Kinderarmut“. Dagegen weisen Arbeitgeber und Kommunen darauf hin, dass höhere Regelsätze die Anreize zur Arbeitsaufnahme mindern und den Steuerzahler belasten.
Die Neuberechnung
Die Neuberechnung der Regelsätze sei nicht plausibel, sagt Sozialrichter Borchert. Er spricht von einer „gravierenden Verzerrung der Referenzgruppe“. Zudem seien die Kinderbedarfe offenbar erneut „ins Blaue geschätzt“. Der DGB wirft der Regierung sogar vor, die Regelsätze seien durch „eine politisch motivierte, gesteuerte Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zustande gekommen“. Die Arbeitgeber meinen dagegen, die Statistik liefere eine „sachgerechte und realitätsnahe Grundlage“ für die Ermittlung der Regelsätze.
Alkohol und Tabak
Der Sozialverband kritisiert insbesondere, dass der Gesetzgeber Alkohol und Tabak für die Hartz-IV-Bezieher gestrichen hat. Dies entspreche mit Blick auf den Alkoholkonsum bei Familienfeiern und regionalen Festen wie dem Oktoberfest nicht der „Lebensrealität“. Die Hilfebedürftigen würden so „aus einem zentralen Bereich der Teilhabe am Leben“ ausgegrenzt. Kommunen und Arbeitgeber finden dagegen die Entscheidung, Alkohol und Tabak zu streichen, richtig.
Das Bildungspaket
Das Bildungspaket für Kinder stößt allgemein auf Zustimmung – reicht den Sozialverbänden und Gewerkschaften jedoch nicht aus. Kritisch wird die Lösung über Gutscheine gesehen. Denn dadurch entstünden für den Träger der Jugendhilfe Anreize, aus zuvor kostenlosen zukünftig kostenpflichtige Angebote zu machen, um die Zuschüsse der Jobcenter abrechnen zu können.
Bürokratie
Die Verwaltung des aufwändigen Bildungspakets verschlingt laut DGB 135 Mio. Euro – das entspricht einem Viertel des gesamten Pakets. Die bessere Alternative seien Investitionen in die soziale Infrastruktur. Sozialverbände warnen vor dem Aufbau von Doppelstrukturen bei den Jobcentern parallel zu den Jugendämtern.
Wohnungspauschalen
Künftig sollen die Kommunen Pauschalen für die Unterkunftskosten festlegen können. DGB und Sozialverbände lehnen das ab. Der DGB befürchtet einen Unterbietungswettbewerb um die niedrigsten Wohnkosten zwischen den Kommunen. Die Kommunen sehen dagegen dadurch ihre Selbstverwaltung gestärkt. Die Arbeitgeber fordern auch eine Pauschalierung der Heizkosten, um „wirksame Anreize für einen sparsamen Umgang mit Heizenergie zuschaffen“.
Neue Hinzuverdienstgrenze
Die Reform sieht auch vor, dass Hartz- IV-Bezieher mehr hinzuverdienen dürfen. Vom Arbeitseinkommen zwischen 800 und 1000 Euro dürfen sie künftig 20 statt zehn Prozent behalten. Die Arbeitgeber kritisieren, es bleibe beim gravierenden Fehlanreiz, sich nur ein „Taschengeld“ zu Hartz?IV hinzu zu verdienen. Der Sozialverband fordert, die neuen Hinzuverdienstgrenzen mit einem gesetzlichen Mindestlohn zu verbinden. Die Arbeitgeber lehnen dies ab. Geringqualifizierte würden so vom Arbeitsmarkt ausgesperrt.





