Auf die deutsche Zeitarbeitsbranche rollen Milliardenforderungen zu: 280.000 Leiharbeiter können auch rückwirkend höheren Lohn verlangen. Das geht aus den schriftlichen Entscheidungsgründen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt zur Tariffähigkeit der „Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP)“ hervor. Die Leiharbeitsfirmen, die den CGZP-Tarif angewandt haben, müssen zudem mit Nachforderungen der gesetzlichen Sozialversicherungsträger in Milliardenhöhe rechnen. (Az: 1 ABR 19/10)

Die Tarifgemeinschaft konnte demnach niemals gültige Tarifverträge abschließen, auf deren Grundlage in der Leiharbeitsbranche vom Grundsatz der gleichen Bezahlung wie der Stammbelegschaften (Equal Pay) abgewichen werden durfte. „Bei der fehlenden Tariffähigkeit handelt es sich um einen Geburtsfehler“, sagte ein Gerichtssprecher. „Nach dem Gesetz gilt in dem Fall der Grundsatz Equal Pay – mit allen Folgen.“ Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di die vor dem Gericht geklagt hatte, begrüßte das Urteil. „Das BAG hat mit seiner Entscheidung die Grundlage dafür gelegt, dass Leiharbeitnehmer, für die bisher die CGZP-Tarifverträge galten, rückwirkend Ansprüche auf die Differenz zum Equal Pay geltend machen können“, sagte Ver.di-Vizechef Gerd Herzberg. Ver.di bezifferte die Zahl der betroffenen Arbeitnehmer auf 280.000.

Auch die Rentenversicherung hat damit womöglich eine Grundlage, für alle Sozialversicherungen die Beiträge auf die Differenz zwischen Leiharbeitslohn und höherem Gehalt von Stammbelegschaften nachzufordern. Die Unternehmen müssten mit Nachforderungen von ein bis zwei Milliarden Euro rechnen, sagte Kilian Friemel, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing. Insbesondere kleinere Zeitarbeitsfirmen könnten durch hohe Nachforderungen in die Insolvenz getrieben werden.

Nach dem Gerichtsbeschluss im Dezember war unklar geblieben, ob die Tarifverträge auch rückwirkend ungültig sind. Die Rentenversicherung müsse nun umgehend die notwendigen Schritte einleiten, um die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge einzutreiben, forderte DGB-Vorstand Claus Matecki. Wichtigster Tarifpartner der CGZP war der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP). Andere Zeitarbeitsverbände haben Tarifverträge mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) vereinbart.

„Es ist gut und längst überfällig, dass die Niedriglohnstrategie der so genannten Christlichen Gewerkschaften einen Dämpfer erhalten hat“, sagte Matecki. Der Unterbietungswettbewerb müsse jedoch endgültig beendet werden. Der CGZP-Tarifvertrag sah einen Mindestlohn von 4,81 Euro die Stunde vor und lag damit weit unter dem Mindestlohn im DGB-Tarifvertrag. Allerdings organisierten alle drei christlichen Gewerkschaften in der CGZP Ende 2008 zusammen nur 1383 Zeitarbeiter – bei knapp 800.000 Zeitarbeitern insgesamt.

Das Urteil der Erfurter Richter hat auch tarifpolitisch große Bedeutung. Die Gewerkschaften im DGB pochen auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit (Equal Pay). Wenn sie künftig keinen Tarifvertrag für die Zeitarbeit abschließen, hätten sie ihr Ziel erreicht. Der Tarifvertrag mit den Zeitarbeitsverbänden läuft 2013 aus.

AFP/cat