Die „Frankfurter Rundschau“ berichtete, der Staatsanwaltschaft Berlin liege eine Strafanzeige aus dem neuen Bahnvorstand vor, die detaillierte strafrechtliche Verstöße nenne. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, sagte dem Blatt: „Eine Kanzlei hat im Auftrag des neuen Bahnvorstands Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt und Beweismittel überreicht.“

Zu den Spitzelaktionen der Bahn seien mehrere Ermittlungskomplexe anhängig, sagte der Sprecher. Es gebe mehrere Anzeigen von Privatpersonen gegen die Bahn wegen Verstößen gegen den Datenschutz. Zudem werde das Gutachten der Sonderermittler Gerhart Baum und Herta Däubler-Gmelin geprüft. Auch von der Unternehmensberatung KPMG liege ein Bericht vor. Zudem gehe man dem Verdacht nach, dass die Bahn sich auf illegalem Wege und mit „korrupten Mitteln“ Informationen beschafft habe.

Ex-Innenminister Gerhart Baum sagte der Zeitung, die Aktionen seien unverhältnismäßig und damit rechtswidrig gewesen. „Es sind unzweifelhaft Straftaten geschehen“, fügte er hinzu. Die Zeitung schrieb, die Bahn habe bei ihrem Vorgehen nach Erkenntnissen der Ermittler unter anderem gegen das Datenschutzgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz, Konzernrichtlinien und die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer verstoßen.

Die Bahn hatte am Dienstag bestätigt, dass im Zusammenhang mit dem Datenskandal ein Bußgeldbescheid des Berliner Datenschutzbeauftragten Alexander Dix bei ihr eingegangen sei. Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ soll das Unternehmen 1,1 Millionen Euro zahlen.

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