Die Möbelkette Roller hat einen Rechtsstreit gegen RTL verloren. Der Grund: irreführende Werbung. Mit der Kampagne "Roller sucht Deutschlands hässlichstes Jugendzimmer" kopiere der Discounter bewusst die RTL-Marke "Deutschland sucht den Superstar", urteilten die Richter. Außerdem benutzte Roller ein ähnliches Logo.
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Wegen einer umstrittenen Werbeaktion muss ein Möbeldiscounter dem Privatsender RTL Schadenersatz zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln verurteilte nach eigenen Angaben die "Roller“-Möbeldiscountkette, ihre Werbeaktion mit dem Logo "Roller sucht Deutschlands hässlichstes Jugendzimmer“ sowie "Roller sucht Deutschlands hässlichstes Wohnzimmer“ zu unterlassen (Az. 6 U 147/08).