Nach jahrelangem Streit hat der VGH den Ausbau des Frankfurter Flughafens erlaubt, die geplante Nachtflugregelung aber gekippt. Dem Milliardenprojekt stünden keine grundsätzlichen Bedenken entgegen, urteilten die höchsten Verwaltungsrichter Hessens. Die Zulassung von 17 Flügen zwischen 23.00 und 5.00 Uhr am größten deutschen Flughafen sei aber „nicht mit dem gesetzlich gebotenem Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm zu vereinbaren“. Mehrere Kläger kündigten Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig an.

Der Chef des Ferienfliegers Condor, Ralf Teckentrup, kritisierte die Einschränkung der Nachtflüge mit scharfen Worten. „Es ist eine Katastrophe für die hier in Frankfurt ansässigen Fluggesellschaften“, sagte Teckentrup am Freitag in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa. Frankfurt ist der Heimatflughafen unter anderem für Condor, Lufthansa und Lufthansa Cargo.

Wenn am größten deutschen Luftverkehrsdrehkreuz in Frankfurt nachts nicht mehr geflogen werden dürfe, dann könnten auch Nachtflüge an allen anderen deutschen Flughäfen leicht gekippt werden, sagte Teckentrup, der zugleich auch Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) ist. „Das ist ein Schlag ins Gesicht für die gesamte deutsche Luftfahrtindustrie.“

Er verstehe nicht, wie die deutschen Gerichte ohne gesetzliche Änderungen immer stärker Nachtflüge einschränkten. Es komme schließlich auch niemand auf die Idee, Autobahnen oder Bahntrassen nachts zu schließen. Hier sei der Gesetzgeber gefordert. Derart strikte Nachtflug-Einschränkungen gebe es weder in London, Paris, Amsterdam, Madrid oder Rom.

Wenn das Nachtflugverbot in Frankfurt 2011 komme, könne Condor seine Flüge nicht mehr so produktiv einsetzen wie die ausländische Konkurrenz. Wenn in Frankfurt die Maschinen nachts still stünden, seien zum Beispiel mit einem Flugzeug nur noch sechs Bewegungen zwischen Frankfurt und Mallorca möglich. Andere Airlines könnten dagegen acht Bewegungen anbieten. Teckentrup schloss nicht aus, dass Condor dann Flugzeuge verlagern müsse.

Auch die Deutsche Lufthansa bedauert die geforderte Neuregelung der Nachtflüge. Damit werde der Flughafen Frankfurt „von den globalen Luftfrachtströmen abgenabelt“ und katapultiere sich als Frachtflughafens ins Abseits.

Der hessische Ministerpräsident Roland Koch zeigte sich zufrieden. Das Urteil sei „eine wirklich historische Entscheidung“, sagte Koch in Wiesbaden. Das für die Zukunft des Landes sehr wichtige Projekt sei unter den kritischen Augen der Justiz bestätigt worden. Erstaunt aber zeigte sich der CDU-Politiker über die Entscheidung der Richter, die Genehmigung von 17 Nachflügen zwischen 23.00 und 05.00 Uhr für unzulässig zu erklären: „Das ist eine Abkehr von den bisherigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts“, sagte er. Es sei wichtig, dass diese Frage von den Bundesrichtern in Leipzig geklärt werde. Ob das Land gegen den Kasseler Spruch vorgehe oder diesen Schritt anderen Verfahrensbeteiligten überlasse, sei noch nicht entschieden.

Unklar blieb zunächst, ob das Urteil einem strikten Verbot von Flügen in der Kernnacht gleichkommt. In der Urteilsbegründung heißt es, dass der Nachtruhe ein so erhebliches Gewicht beigemessen werde, dass die Planer „kaum Spielraum“ für eine Erlaubnis hätten. Der Senat sehe ein großes wirtschaftliches Interesse an Nachtflügen, dem stünde aber eine „außerordentliche Lärmbelastung“ für eine Vielzahl von Menschen gegenüber. Auch ein VGH-Sprecher konnte zunächst nicht zu sagen, ob diese Formulierung Verbot oder lediglich Reduzierung der Flüge in der Kernnacht bedeute. Dafür müsse die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden. Der Flughafenbetreiber Fraport will für vier Milliarden Euro eine vierte Bahn und ein drittes Terminal bauen. Die neue Landebahn Nordwest soll im Herbst 2011 in Betrieb genommen werden. Bislang zählt der Flughafen jährlich etwa 50 Millionen Fluggäste und arbeitet am Rand seiner Kapazität. Befürworter erhoffen sich 40.000 neue Arbeitsplätze.

dpa/ddp/PHJ