Ausbau ja, aber mehr Rücksicht auf die Nachtruhe der Anwohner bitte – so ließe sich das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zum Ausbau des Frankfurter Flughafens zusammenfassen. Das Kasseler Gericht entschied, dem Ausbau des Frankfurter Flughafens stehe im Prinzip nichts entgegen. Grundsätzliche Bedenken in Bezug auf Umwelt, Tierschutz oder auch Absturzrisiken gebe es nicht, die erforderliche Planrechtfertigung sei gegeben, hieß es in der Begründung.
Daten zu Lärm sowie Risiken und Nachteile seien „ordnungsgemäß ermittelt und bewertet“ worden, Abwägungsfehler habe es nicht gegeben. Die Politik dürfe wirtschaftlichen Effekten durchaus Vorrang einräumen vor den Belangen der benachbarten Gemeinden. Dem Gericht sei es verwehrt, diese politisch-planerische Entscheidung zugunsten des Ausbaus zu ersetzen, hieß es weiter.
Doch in einer zentralen Frage muss die Landesregierung nachsitzen: Die geplante Regelung von 17 Flügen zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr morgens sei nicht mit dem gesetzlich gebotenen Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm zu vereinbaren. Auch die insgesamt 150 Nachtflüge zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr morgens hielten die Richter für zu viel: Hier müsse das Land neu entscheiden.
Ministerpräsident Roland Koch (CDU) zeigte sich dennoch mit dem Gerichtsurteil hoch zufrieden: „Das ist eine wirklich historische Entscheidung“, sagte Koch, die wirklich gute Nachricht sei doch, der Ausbau ist genehmigt. Der Planfeststellungsbeschluss der Landesregierung vom Dezember 2007 habe nun praktisch vollständig Bestand, damit könnten in Hessen sehr viele Arbeitsplätze geschaffen werden. Und schließlich habe das Gericht letztlich nur in einer Detailfrage Revision zugelassen, sagte Koch mit Blick auf das Nachtflugverbot.
Die hessische Landesregierung hatte allerdings im Dezember 2007 noch nachdrücklich argumentiert, der Planfeststellungsbeschluss sei nur mit den 17 Nachtflügen „gerichtsfest“. Experten hatten aber schon damals darauf verwiesen, dass das Land Hessen damit das von ihm selbst angestrengte Mediationsverfahren zum Flughafenausbau ad absurdum führe. Das Verfahren hatte als Kompromiss zwischen Wirtschaftsinteressen und Bevölkerung eben jene flugfreie „Mediationsnacht“ zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr morgens ausgemacht.
Dem maßen die Richter nun ein hohe Bedeutung zu: Dem Flugverbot in dieser Zeit komme ein so erhebliches Gewicht zu, dass es kaum einen Spielraum für die Genehmigung von Flügen gebe. Zudem sei der Ausbau auch ohne Nachtflüge in dieser Zeit möglich, das habe der Flughafenbetreiber Fraport ja selbst ursprünglich so beantragt.
Die SPD sprach denn auch von einer schweren juristischen Niederlage für Koch und einer wichtigen Kurskorrektur für die Menschen in der Region. Die Grünen sahen gar eine schallende Ohrfeige für die Landesregierung. Koch müsse nun zeigen, dass es ihm mit dem einst versprochenen Nachtflugverbot ernst sei.
Koch selbst sagte, man sei von diesem Teil des Beschlusses überrascht, das Gericht habe damit eine Auffassung vertreten, die es so bisher nicht gab. Wie man damit umgehe, müsse man nun erst einmal prüfen. Offen ließ Koch auch, ob das Land gegen die Entscheidung möglicherweise Revision einlegt, die das Gericht ohnehin nur für den Bereich der Nachtflüge zuließ.
Insgesamt hatte es 200 Klagen gegen den Ausbau gegeben, die zu 13 Musterverfahren zusammengefasst worden waren. Endgültig abgelehnt wurde auch eine Klage der Lufthansa, die noch mehr Nachtflüge wollte. Das sei überhaupt nicht genehmigungsfähig, befanden die Richter, Revision nicht zugelassen. Erwartet wird nun, dass die Lufthansa dagegen beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig klagt – dort fällt dann wohl die letzte Entscheidung.





