Rechtsanwalt Markus Füllsack aus Sindelfingen ist seit einigen Wochen besonders stark gefragt. Mandanten geben sich die Klinke in die Hand in seiner Kanzlei Kullen Müller Zinser. Sie haben Angst. Sie sind aufgeschreckt durch Meldungen, dass vermeintlich sicherere Steueroasen wie Österreich, Liechtenstein oder die Schweiz nun mit Deutschland kooperieren. Und so können sich Anwälte wie Füllsack, die sich auf Steuerstrafrecht spezialisiert haben, vor Mandanten kaum retten. „Das Bankgeheimnis bröckelt, selbst die Schweiz wird sich öffnen müssen“, sagt Füllsack.

Internationale Drohkulissen und die Daumenschrauben der Bundesregierung zeigen Wirkung. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) stellt Staaten, die Steuerhinterzieher decken, an den Pranger. Finanzminister Peer Steinbrück bekämpfte Steueroasen aufs Härteste. Davon wird auch die neue Regierung nicht ablassen.


Schon die jüngst verabschiedete Verordnung zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung erhöhte den Druck auf Steuerzahler und deren Fluchtorte. Sie schreibt vor, dass Unternehmen und Bürger, die mit Steueroasen Geschäfte machen, sämtliche Abrechnungen offenlegen müssen. Jedem, der dieser Aufforderung nach bedingungsloser Offenheit nicht nachkommt, streicht der Fiskus Steuervergünstigungen. Das Finanzamt kann auch eine eidesstattliche Versicherung einfordern, in der Steuerzahler garantieren, dass sie keine Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen unterhalten. „Mit dem Gesetz wird jeder, der Geschäfte mit Steueroasen macht, unter Generalverdacht gestellt“, moniert Steuerberater Wolfgang Wawro. Für Staaten wiederum ist es verheerend, auf der Liste der „Steueroasen“ zu landen – ihnen droht ein wirtschaftliches Fiasko. „Das Drohpotenzial greift“, sagt Peter Lüdemann von Ecovis. Die Verordnung war noch nicht verabschiedet, da hatten sich im vorauseilenden Gehorsam sämtliche Steuerparadiese, sogar die Schweiz, zur Kooperation mit Deutschland bereit erklärt.

Viele, die vor Jahren Geld am Fiskus vorbei ins Ausland geschafft haben, werden nun um ihren Schlaf gebracht. Zwar dürfen die deutschen Steuerfahnder nach wie vor nicht einfach ins Blaue hinein ermitteln. Es muss ein konkreter Verdacht vorliegen. Doch Steuersünder können fest damit rechnen, dass die verunsicherten Banken die Daten ihrer Kunden preisgeben, wenn die Steuerfahnder anklopfen. „Es wird für Steuersünder zunehmend schwer, einen sicheren Hafen zu finden“, sagt Christopher Riedel von der Rechtsanwaltsgesellschaft Beiten Burkhardt.

Nicht nur die Möglichkeit aufzufliegen steigt. Spätestens seit dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs Ende 2008 ist klar: Steuerhinterziehung ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Die Richter legten Leitlinien für das Strafmaß für Steuersünder fest. Wer bis zu 50.000 Euro hinterzieht, muss mit Geldstrafen rechnen; ab 100.000 Euro droht Gefängnis. Allerdings können Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt werden. Ab siebenstelligen Beträgen kennt der Fiskus keine Gnade mehr.


„Der einzig richtige Rat kann nur die Selbstanzeige sein“, sagt Tom Offerhaus von der WTS AG. Viele Mandanten seiner Kanzlei würden inzwischen bereuen, dass sie die vom damaligen Finanzminister Hans Eichel propagierte „Brücke zur Steuerehrlichkeit“ nicht genutzt haben. Nun sitzen sie in den Ledersesseln der Kanzleien – ältere Steuerzahler, die nicht mehr regelmäßig in die Schweiz fahren können, um sich um ihre Geldgeschäfte zu kümmern. Andere wiederum quälen Gedanken, welche Konsequenzen das Schwarzgeld für ihre Kinder, die Erben, hat. „Viele Steuersünder wollen im Alter reinen Tisch machen“, weiß Offerhaus. Denn Schwarzgeld führt insbesondere bei mehreren Erben häufig zu heftigen Auseinandersetzungen – die einen sind dafür, es zu verschweigen, die anderen wollen alles offenlegen.

Der einzige Weg, um seinen Erben Streitigkeiten zu ersparen und sich selbst ruhige Nächte zu verschaffen, ist die Selbstanzeige. Nur wer sich selbst anzeigt und die hinterzogenen Steuern der vergangenen Jahre plus Zinsen zurückzahlt, geht straffrei aus. „Dann muss aber bedingungslos alles offengelegt werden“, sagt Peter Kauth von Steuerrat24.de. Der Zinssatz liegt bei sechs Prozent. „Die hinterzogenen Steuern müssen innerhalb einer bestimmten Frist gezahlt werden“, erläutert Lenhard Jesse von der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg. Wer den Betrag nicht aufbringen kann, setzt seine Straffreiheit aufs Spiel. So manchem, der die Steuerehrlichkeit vorzieht, aber knapp bei Kasse ist, bleibt also nur die Hoffnung, nicht entdeckt zu werden. „Viele Steuersünder scheuen die Selbstanzeige wegen der kurzen Zahlungsfrist“, weiß Peter Lamers von Ecovis. Ausländische Banken unterstützen ihre Kunden daher, nicht versteuertes Geld und Kapitalerträge weißzuwaschen. Wer gute Nerven bewahrt, dem wird ein Spiel auf Zeit ans Herz gelegt. „Nach zehn Jahren ist selbst das größte Steuerhintergehen verjährt“, sagt Lamers. Das Geld einfach aus dem Ausland auf das Konto in Deutschland zu überweisen ist riskant. Beträge, die 10.000 Euro übersteigen, können zu Nachfragen der Bankbeamten führen. „Zudem können Transfers auch per Zufall auffallen, wenn das Konto bei der Betriebsprüfung der Bank den Fahndern ins Auge fällt“, sagt Jesse.

Und wer mehr als 10.000 Euro bei der Reise über die Grenze im Gepäck hat, muss dies von sich aus den Zollbeamten mitteilen. Andernfalls droht zu Hause Ärger mit der Steuerfahndung, sollten die Kontrolleure an der Grenze größere Beträge finden. „Häufig ist die Steuerfahndung dann schneller bei einem zu Hause als man selbst“, sagt Jesse. Und wenn die Fahnder erst einmal vor der Tür stehen, ist es zu spät, Kanzleien wie die von Füllsack aufzusuchen, um sich selbst anzuzeigen.