Langzeitarbeitslose werden auch künftig in Jobcentern aus einer Hand betreut. Die dafür erforderliche Änderung des Grundgesetzes wurde vom Bundesrat mit der benötigten Zweidrittelmehrheit beschlossen. Der neue Grundgesetzartikel 91e stellt sicher, dass Bundesagentur für Arbeit (BA) und Kommunen die Langzeitarbeitslosen wie bisher in gemeinsamen Einrichtungen betreuen dürfen. Normalerweise ist eine solche Mischverwaltung von Bund und Ländern oder Kommunen unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Praxis daher als grundgesetzwidrig beanstandet und eine Neuregelung bis Ende 2010 gefordert.
Der nun erreichte überparteiliche Konsens war erst nach jahrelangen Verhandlungen zwischen Union, SPD und FDP zustandegekommen. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sprach von einem „Sieg der Vernunft“ für die 6,7 Millionen Menschen, die auf die Hilfe der Jobcenter angewiesen sind. Gerade für Langzeitarbeitslose sei nicht nur die Jobvermittlung wichtig, sondern auch Schulden- oder Suchtberatung, Weiterqualifizierung und das Finden eines Kita-Platzes. Dieses bewährte Zusammenspiel der Kompetenzen von Bundesagentur und Kommunen könne nun in den Jobcentern fortgesetzt werden.
Organisatorische Änderungen in den Jobcentern werden in einem Begleitgesetz geregelt. Ab dem kommenden Jahr darf ein Fallmanager für höchstens 150 Erwachsene oder 75 Jugendliche zuständig sein. 3.200 Vermittler-Stellen in den Jobcentern werden entfristet. Die gegenwärtig 67 Optionskommunen werden auf Dauer zugelassen und können auf bis zu 110 Kommunen aufgestockt werden, so dass künftig jedes vierte Jobcenter allein unter der Verantwortung einer Kommune steht. Die Leistungen der Jobcenter sollen künftig regelmäßig ausgewertet, verglichen und verbessert werden.
AFP/epd/woz





