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Hartz IV-Empfängern darf die Abwrackprämie nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts NRW nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden.
Das hat das Gericht in einem Beschluss klargestellt (Az.: L 12 AS 807/10 B ER). Geklagt hatte eine 43-jährige allein erziehende Mutter aus Iserlohn. Beim Kauf eines neuen Autos im Wert von 7500 Euro war ihr die staatliche Umweltprämie von 2500 Euro angerechnet worden. Ihr Hartz IV-Anspruch minderte sich dadurch um 156 Euro. Die Mutter wehrte sich mit Erfolg gegen diese Entscheidung.
dpa/jm





