Der Bundestag hat den Weg für den Fortbestand und die Reform der Jobcenter freigemacht. Für die Verfassungsänderung, die weiterhin eine Betreuung von Langzeitarbeitslosen aus einer Hand ermöglicht, stimmten neben den Koalitionsfraktionen auch SPD und Grüne. Scharfe Kritik äußerten Redner der Opposition allerdings an den Sparplänen von Union und FDP im Bereich der Arbeitsmarktpolitik.
„Wir haben eine sehr gute Lösung im Interesse der Menschen gefunden“, begrüßte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) im Bundestag den in langen Verhandlungen gefundenen Kompromiss. Sie räumte ein, der Weg dahin sei nicht einfach gewesen. Kritik an den geplanten Einschnitten im Arbeitsetat wies die CDU-Politikerin zurück. Nicht die Masse der zur Verfügung stehenden Mittel sei entscheidend, sondern „dass die Mittel so wirkungsvoll wie möglich eingesetzt werden“.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die derzeitige Struktur der bundesweit 346 Jobcenter, in denen Bundesagentur für Arbeit und Kommunen zusammenarbeiten, als mit dem Grundgesetz unvereinbar kritisiert. Die Hilfen für Langzeitarbeitslose müssen deshalb bis zum Jahresende neu geregelt werden. Für die dazu notwendige Grundgesetzänderung stimmten im Bundestag 515 Abgeordnete von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen. Es gab 71 Gegenstimmen in erster Linie von der Fraktion der Linken. Auch der Bundesrat muss dem neuen Grundgesetzartikel 91e noch mit Zweidrittelmehrheit zustimmen, die aber als gesichert gilt.
Die Neuregelung sieht auch vor, die Zahl so genannter Optionskommunen von derzeit 69 dauerhaft auf bis zu 110 zu erhöhen. In diesen Kommunen betreuen Landkreise und Städte Langzeitarbeitslose in Eigenregie ohne die Bundesagentur. Teil des Kompromisses ist auch, die Stellen von 3200 Mitarbeitern der Jobcenter zu entfristen. Festgeschrieben wird zudem, dass ein Betreuer künftig höchstens für 150 Arbeitslose zuständig sein darf, bei Menschen bis 25 Jahren nur für maximal 75.
Auch die SPD-Arbeitsmarktexpertin Anette Kramme begrüßte den ausgehandelten Kompromiss als „guten Ansatzpunkt in der Arbeitsmarktpolitik“. Sie machte zugleich die Koalition für den zähen Gesetzgebungsprozess verantwortlich. So habe die SPD den neuen Betreuungsschlüssel nur gegen erbitterten Widerstand von Union und FDP durchgesetzt. „Sie streichen die Mittel für die Arbeitsmarktpolitik zusammen“, warf Kramme der Koalition weiter vor. Dies höhle auch die gemeinsam beschlossene Reform aus.
„Das ist in der Sache für die Arbeitslosen gut“, lobte die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Brigitte Pothmer den Fortbestand der Jobcenter, die Union und FDP eigentlich hätten zerschlagen wollen. Die neue Höchstzahl für die Optionskommunen sei allerdings „willkürlich“. Die Grünen stimmten zwar für die Grundgesetzänderung; bei der Abstimmung über das Begleitgesetz zur Neuordnung der Jobcenter enthielten sie sich aber der Stimme. Pothmer kritisierte auch, dass die Koalition gerade bei Schulung und Fortbildung von Arbeitslosen sparen wolle.
Die Linke begründete ihr Nein zur Reform der Jobcenter mit ihrer grundsätzlichen Ablehnung von Hartz IV. Sinn und Zweck dieses Systems „bleibt weiterhin die Drangsalierung von erwerbslosen Menschen“, sagte die Abgeordnete Sabine Zimmermann. Der FDP-Arbeitsmarktexperte Heinrich Kolb lobte die parteiübergreifende Zusammenarbeit bei dem Reformvorhaben: „Alle haben sich am Ende bewegt“.
AFP/Reuters/cat





