Vermieter fürchten ihn wie der Bauer eine Heuschreckenplage: den Mietnomaden. Er zieht ein, zahlt nicht, hinterlässt Schäden und verschwindet auf Nimmerwiedersehen. Nicht selten bedeutet ein Einmietbetrüger für den Hausbesitzer den Ruin. Vor allem, wenn dieser auf die Mietzahlungen angewiesen ist, um ein Hypothekendarlehen zu bedienen. Allerdings: Mietnomaden sind kein Massenphänomen in Deutschland.
Meist sind es nur Einzelfälle, von denen bei der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund berichtet wird. Da geht es manchmal um Mieter, die mit zehn und mehr Monatsmieten Schulden über Nacht verschwunden sind und die ihre Wohnung in unsäglichem Zustand hinterlassen. „Statistisch spielen Mietnomaden zwar kaum eine Rolle“, sagt Haus & Grund-Geschäftsführer Wolf-Bodo Friers: „Aber für den einzelnen Vermieter sind sie eine Katastrophe.“ Ein bis fünf Prozent aller Mieter legten es seinen Einschätzungen zufolge auf einen solchen Betrug an, sie hätten nie vor, Miete zu bezahlen – Zahlen, die der Deutsche Mieterbund allerdings nicht bestätigen kann.
Trotzdem sollten Vermieter Vorsicht walten lassen. Auf sein Bauchgefühl sollte sich kein Vermieter verlassen, rät Friers. Bei der Vermietung von Wohnraum zählten nur rationale Argumente und Zahlen. „Man sollte sich immer einen Personalausweis zeigen lassen und auch eine Schufa-Auskunft einholen“, empfiehlt Friers. Einen hundertprozentigen Schutz biete dies nicht, aber „es stellt zumindest eine Hürde dar“.
Einige Vermieter nehmen inzwischen professionelle Hilfe in Anspruch und greifen auf Auskunfteien zurück. Hilfe bieten will etwa die „Warndatenbank im Mietwesen“ der Die.Wa.Da GmbH in Bergheim: Hier sind rechtskräftige Titel aus Urteilen, Mahnbescheide und auch „eidesstattliche Versicherungen“ abrufbar. Unklar für den anfragenden Vermieter ist allerdings, ob er in der kostenpflichtigen Datenbank tatsächlich das gesuchte „schwarze Schaf“ auch findet. Nur ungern spricht Marie-Luise Erdell, die für diese Datenbank verantwortlich ist, über Zahlen. Rund 40.000 bis 50.000 Namen seien vermutlich gespeichert, sagt sie.
Belege sind sicherer als Datenbanken
Der Deutsche Mieterbund sieht solche Datenbanken kritisch. „Gespeichert werden darf ohnehin nur, was gerichtsbekannt und damit öffentlich ist“, sagt Sprecher Ulrich Ropertz. Die Wahrscheinlichkeit, bei 50 Millionen Mietern in Deutschland in einer Datenbank fündig zu werden, sei gering. „Das ist rausgeworfenes Geld der Vermieter.“ Sicherer sei es, sich Belege wie Gehaltsbescheinigungen oder Bescheide über „Ersatzleistungen“ vorlegen zu lassen.
Große Wohnbaugesellschaften in Berlin gehen anders auf Nummer sicher: Dort ist es Praxis, von jedem Mieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vormieters und einen Gehaltsnachweis zu fordern, sonst kommt kein Mietvertrag zustande. „Ohne entsprechende Unterlagen wird einfach nicht vermietet“, sagt David Eberhart, Sprecher des Verbandes Berlin Brandenburgischer Wohnungsunternehmen. Fünf Prozent Leerstand seien für ein Unternehmen durchaus verkraftbar, sagt er. Deshalb spielten Mietnomaden bei Wohnungsunternehmen kaum eine Rolle.
Private Vermieter müssen höhere Risiken eingehen
„Es ist aber etwas anderes, wenn man als Vermieter von nur ein oder zwei Wohnungen auf die Mieteinnahmen angewiesen ist“, meint Eberhart. Allerdings kann kein Vorvermieter verpflichtet werden, eine Bescheinigung auszustellen. „Und im Zweifelsfall ist dann die Wohnung für den Mieter einfach weg“, sagt Mieterbund-Sprecher Ropertz.
Private Vermieter handeln oft unter wirtschaftlichem Druck und achten nicht auf Sicherheiten – „besonders, wenn Kredite bedient werden müssen“, sagt Friers. Doch Eigentümer sollten den Wohnungsschlüssel nicht aus der Hand geben, bevor die erste Rate der Kaution und die erste Miete auf dem Konto eingetroffen sind, rät Friers: „Einmietbetrüger sind mit allen Wassern gewaschen.“ Dass dabei gefälschte Bürgschaften, Urkunden oder Kontoauszüge vorgelegt werden, ist daher keine Seltenheit.
Der Weg zum vollstreckbaren Urteil gegen Mietnomaden ist lang: Wenn ein Hausbesitzer einem besonders ausgebufften Betrüger aufgesessen ist, kann es sich über Jahre hinziehen, bis der die Wohnung verlässt. Und dann ist diese meist in sanierungsbedürftigem Zustand. Während des Verfahrens sind dem Vermieter die Hände gebunden, er darf den Mieter nicht einfach auf die Straße setzen. Zur Räumung muss der Gerichtsvollzieher anwesend sein, und der Hauseigentümer sollte dann von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch machen, rät Friers – dies macht das Verfahrensende meist etwas preiswerter.
Wertgegenstände sucht man in der Wohnung eines Einmietbetrügers meist vergeblich. „Es ist keine Seltenheit, dass Vermieter auf mehr als 20.000 Euro Schaden sitzen bleiben“, sagt Friers. Da lohnt es sich schon, bei einem Vergleich mit dem Mietnomaden auf ausstehende Mietzahlungen zu verzichten und noch 5000 Euro draufzulegen, um den Mieter endlich loszuwerden.





