Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Grundsatzurteil den Weg für niedrigere Wasserpreise freigemacht. Die Richter wiesen am Dienstag eine Beschwerde des Wetzlaer Wasserversorgers Enwag gegen die hessische Landeskartellbehörde ab, die den Versorger zu einer Senkung der Preise um rund 30 Prozent verdonnert hatte. Die Behörde hatte hierzu die Preise der Enwag mit gleichartigen Versorgern verglichen. Die Enwag hatte den Vergleich als nicht gerechtfertigt zurückgewiesen. Da Wetzlar am Rande eines Mittelgebirges liegt, sind nach Ansicht des Versorgers die Kosten der Wasserverteilung und -speicherung höher und die Preise daher gerechtfertigt.
Die Enwag habe keine Umstände nachweisen können, die die höheren Preise rechtfertigten, sagte dagegen der Vorsitzende Richter und Präsident des BGH, Klaus Tolksdorf in der Urteilsbegründung. An dem Vergleichsmaßstab sei nichts einzuwenden. Die Verfügung sei ohne Rechtsfehler.
Das Urteil war mit Spannung erwartet worden, da es den Anstoß zu weiteren Verfahren gegen Wasserversorger geben könnte. Verbraucherschützer kritisieren, dass die Preisunterschiede zwischen den Wasserversorgern gravierend sind, ohne dass dies für die Kunden nachvollziehbar sei. In Deutschland gibt es rund 6200 Wasserversorger.
„Das ist ein guter Tag für die Wasserkunden in Hessen“, sagte eine Sprecherin des dortigen Wirtschaftsministeriums. Das Urteil habe Signalwirkung über Hessen hinaus. Für einen Durchschnittshaushalt mit vier Personen und einem Jahresverbrauch von 150 Kubikmetern bedeute die Preissenkung in Wetzlar eine Ersparnis von etwa 110 Euro pro Jahr. Die Landeskartellbehörde werden weitere Verfahren vorantreiben. Die Behörde hatte Verfahren gegen neun Versorger angestoßen, die zusammen etwa eine Million Menschen beliefern.
Reuters/lw




