Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt unterstützt die von der schwarz-gelben Koalition geplanten Korrekturen beim Arbeitslosengeld II. „Ich begrüßte, dass sich die Koalitionspartner darauf verständigt haben, das Kombi-Einkommen beim Arbeitslosengeld II weiterzuentwickeln“, sagte Hundt der „Stuttgarter Zeitung“.
Es müsse darum gehen, Fehlanreize zu beseitigen, sich nur mit einem Minijob und einem kleinen Hinzuverdienst in „Hartz IV“ einrichteten. Die Anstrengungen in der Arbeitsmarktpolitik müssten zum Ziel haben, Anreize zur Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung zu schaffen, sagte Hundt. Auch die Änderungen bei der Vermögensanrechnung von „Hartz-IV“-Beziehern seien sinnvoll. „Eine Anhebung des unwiderruflich auf Altersvorsorge beschränkten Schonvermögens ist richtig.“
Union und FDP hatten am Mittwoch mit Verbesserungen für Hartz-IV-Empfänger erste konkrete Beschlüsse in den Koalitionsverhandlungen präsentiert und diese als Durchbruch gefeiert. Das Schonvermögen bei der Altersvorsorge solle für Bezieher von Arbeitslosengeld II von 250 Euro auf 750 Euro pro Lebensjahr erhöht werden, teilte CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla mit. Darüber hinaus sollen Hartz-IV-Bezieher von einem Zuverdienst mehr als bisher behalten dürfen, ohne dass ihnen die staatlichen Zahlungen gekürzt werden.
Laut FDP-Generalsekretär Dirk Niebel sollen zudem selbst genutzte Immobilien künftig nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Da alle drei Parteien die Änderungen bei Hartz IV schon im Wahlprogramm versprochen hatten, war die Einigung auch nicht sonderlich strittig.
Vor allem die FDP als kleiner Koalitionspartner unterstrich, dass es sich bei den Korrekturen um zwei ihrer Kernforderungen handele. Auch CDU und CSU lobten die Einigung. Ungerechtigkeiten im Hartz-IV-System würden dadurch beseitigt, sagte Pofalla. CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt sprach vom Einstieg in ein „Wachstums- und Beschleunigungskonzept“, dem weitere Schritte folgten.
Uneins sind sich CDU, CSU und FDP unter anderem beim Kündigungsschutz, bei der Reform der Jobcenter, bei der Flexibilisierung des Renteneintritts sowie bei den steuer- und sozialabgabenbegünstigten Mini-Jobs bis 400 Euro.
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