Ein Arbeitgeber darf seine Mitarbeiter nicht frieren lassen. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch ist er dazu verpflichtet, dass ein Mitarbeiter am Arbeitsplatz „gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet“ (§ 618 BGB).
Das bedeutet, dass die Raumtemperatur der Gesundheit zuträglich sein muss. Die Arbeitsstättenverordnung gibt dazu einige Richtlinien vor. In Büroräumen sollte es demnach mindestens 20 Grad warm sein, in Verkaufsräumen 19 Grad.
Bewegt sich der Arbeitnehmer bei seiner Tätigkeit, reichen 17 Grad Raumtemperatur, bei vorwiegend sitzender Tätigkeit sind 19 Grad angezeigt. Wer schwer körperlich arbeitet kommt ohnehin ins Schwitzen, deshalb reichen demnach zwölf Grad Raumtemperatur aus.
Wem es an der Arbeit einfach zu kalt ist, sollte dennoch nicht einfach nach Hause gehen: Damit riskiert ein Arbeitnehmer im besten Fall eine Lohnkürzung, im schlechtesten eine Kündigung.
Wer ständig an der Arbeit friert, sollte sich erkundigen, ob es eine betriebliche Vereinbarung zum zusätzlichen Heizen gibt oder aber gemeinsam mit dem Vorgesetzten eine Lösung finden. Ein genehmigtes Kältefrei ist für den Arbeitgeber meist auch besser als eine Krankschreibung des Mitarbeiters wegen Lungenentzündung.
sab



