An den Börsen mehren sich die positiven Vorzeichen. Doch auch wenn das Rettungspaket die Aktienkurse weltweit steigen lässt, fragt sich manch einer, welche Spuren Bankenpleiten und Kursrückgänge in der Altersvorsorge hinterlassen haben. Relativ ruhig können all diejenigen auf das Geschehen blicken, die eine Riester-Rente abgeschlossen haben – ganz gleich, ob sie ihr Geld in einen Bank-, Fondssparplan oder aber eine Versicherung einzahlen. Zu Rentenbeginn müssen dem Sparer zumindest die eingezahlten Beiträge plus Zulagen zur Verfügung gestellt werden. Das muss der Anbieter garantieren.
Fondssparpläne
Das Angebot an Riester-Fondssparplänen ist überschaubar. Lediglich Cominvest, Deka, dit, DWS, Hansainvest, Postbank und Union-Investment bieten staatliche geförderte Fondssparpläne an. Sinken die Kurse an den Märkten zu stark, werden Verträge mit geringer Restlaufzeit in sichere Papier umgeschichtet. So auch beim führenden Anbieter von Riester-Rentenfondssparplänen, der Union Investment. "Wir haben vor allem Verträge mit einer kurzen Restlaufzeit in den Rentenfonds umgeschichtet", bestätigt Markus Temme, Sprecher der Union Asset Management Holding.
Denn der Anbieter muss zu Rentenbeginn die eingezahlten Beiträge plus Zulagen garantieren. Entscheidet sich der Sparer jedoch, den Vertrag früher zu kündigen oder das Kapital auf einen anderen Vertrag zu übertragen, sind durchaus Verluste möglich. Auch wenn die Kursrückgänge an den Börsen nicht spurlos an den Riester-Fondssparplänen vorübergegangen sind: "Anleger sollten jetzt auf gar keinen Fall verkaufen", rät Bernd Katzenstein vom Deutschen Institut für Altersvorsorge. In Zeiten niedriger Kurse erwerben Sparer auch mehr Fondsanteile als bei hohen Kursen. Anleger profitieren somit von dem sogenannten Cost-Average-Effekt. Geht eine Fondsgesellschaft Pleite, sind die Ersparnisse sicher. Denn die Einlagen sind Sondervermögen, das nicht angetastet werden darf.
Banksparpläne
Das Geschäft mit den Riester-Banksparplänen liegt fest in der Hand von Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Von privaten Kreditinstituten werden keine Riester-Banksparpläne angeboten. Die Banksparpläne unterliegen keinen Kursschwankungen. Die Verzinsung richtet sich nach einem Richtzins, der von den einzelnen Anbietern festgelegt wird.
Die Angebote der Sparkassen enthalten häufig Zinstreppen oder Bonussysteme. Damit werden die Sparer belohnt, die möglichst lange dabei bleiben. Bei den Volksbanken richtet sich die Verzinsung meist nach der Umlaufrendite. "Der Richtzins reagiert sehr träge auf Zinsänderungen", sagt Katzenstein. Nur wenn das Zinsniveau auf breiter Front sinkt, werden auch die Riester-Banksparpläne niedriger verzinst. Für den Fall, dass einer Genossenschaftsbank oder Sparkasse das Geld ausgeht, kann sich diese auf die anderen Institute verlassen. Würde das nicht helfen, springt zur Not der Sicherungsfonds ein. "Die Spareinlagen sind daher zu 100 Prozent geschützt", sagt Michaela Roth, Sprecherin vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband.
Versicherungen
Die meisten Leute, die mit Riester fürs Alter vorsorgen, legen sich eine Versicherung zu. Die Sparer haben dabei die Wahl zwischen klassischen Rentenversicherungen und fondsgebundenen Policen. Bei klassischen Policen erhalten die Anleger zum einen den Garantiezins. Dieser liegt derzeit bei 2,25 Prozent. Hinzu kommt ein Überschussanteil. Dieser ist jedoch nicht garantiert. Die Höhe des Überschussanteils hängt davon ab, wie sich die Kapitalmärkte entwickeln und wie geschickt der Versicherer letztendlich das Geld der Kunden investiert. "Wir sollten nicht davon ausgehen, dass die Kapitalmärkte keinen Einfluss auf die Überschussbeteiligungen der Versicherungen haben", sagt Maximilian Zimmerer, Vorsitzender Hauptausschuss Lebensversicherung des Branchenverbands GDV.
Haben Anleger ihr Geld in fondsgebundene Versicherungen investiert, sind sie - sofern sie keine Garantie vereinbart haben - den Schwankungen an den Kapitalmärkten ausgeliefert. Doch zu Rentenbeginn gilt auch hier die Kapitalgarantie. Gerät die Versicherungsgesellschaft in eine Schieflage, springt die Auffanggesellschaft Protektor ein. Doch diese ist ähnlich wie der Einlagensicherungsfonds lediglich geeignet, um einzelne strauchelnde Institute aufzufangen. Gerät das komplette System ins Wanken, müsste der Staat einspringen.


