Die Rürup-Rente ist für viele Selbstständige und Freiberufler die einzige Möglichkeit, steuerlich gefördert fürs Alter vorzusorgen. Doch bislang führt die Basisrente ein Mauerblümchen-Dasein im Vergleich zur populären Riester-Rente. Gerade einmal gut 700.000 Verträge haben die Anbieter bislang unters Volk gebracht. Einen Riester-Vertrag haben inzwischen mehr als elf Mio. Bundesbürger abgeschlossen. Doch das ist bei weitem nicht der einzige Unterschied zwischen den beiden staatlich geförderten Vorsorgeformen.

Anders als bei Riester ist das Kapital in der Rürup-Rente gesetzlich nicht garantiert. Bei einem Fondssparplan oder aber einer fondsgebundenen Versicherung müssen Anleger mit Verlusten rechnen – sofern sie keine Kapitalgarantie vereinbart haben.


Die meisten Rürup-Sparer besitzen einen Versicherungsvertrag. Fondsgesellschaften und Banken dürfen diese Form der staatlich geförderten Altersvorsorge erst seit dem Jahr 2006 anbieten. Banken und Fondsgesellschaften steigen sehr zögerlich in das Geschäft ein. Bislang bieten neben den Versicherungsgesellschaften lediglich die Fondsgesellschaften DWS und Deka entsprechende Vorsorgeprodukte an.

Die DWS wartet mit der DWS Basis Rente Premium auf. Bei diesem Fondssparplan haben die Anleger eine Kapitalgarantie mit abgeschlossen. Anders sieht die Situation bei der Deka aus. Bei dieser Fondsgesellschaft haben die Anleger die Wahl zwischen dem DekaZielfonds und dem DekaZielGarant. Der DekaZielfonds ist wachstumsorientiert, birgt jedoch auch die Gefahr, dass der Anleger Verluste einfährt. Beim DekaZielGarant werden hingegen die eingezahlten Beiträge garantiert. „Der Anleger kann auch jederzeit vom DekaZielfonds in den DekaZielGarant wechseln und umgekehrt“, sagt Deka-Sprecherin Felizitas Mertz. Sollte der Fondsgesellschaft das Geld ausgehen, sind die Fondsanteile der Anleger sicher. Denn diese sind Schonvermögen, das im Fall einer Insolvenz nicht angetastet werden darf.

Bei klassischen Rentenversicherungen wird den Sparern derzeit eine Verzinsung von 2,25 Prozent garantiert. Hinzu kommen Überschüsse, deren Höhe von den Märkten und der Anlagepolitik der Versicherungsgesellschaft abhängen. Die Krise an den Märkten dürfte sich negativ auf die künftigen Überschussbeteiligungen auswirken. „Künftige Erträge können niedriger ausfallen“, sagt Maximilian Zimmerer, Vorsitzender Hauptausschuss Lebensversicherung des Branchenverbands GDV. Sollte die Versicherungsgesellschaft in die Schieflage geraten, springt die Auffanggesellschaft Protektor ein. „Die Verträge der Versicherten werden dann auch weitergeführt“, sagt Zimmerer.

Doch Protektor kann lediglich einzelne strauchelnde Institute absichern. Gerät das gesamte System in die Schieflage, müsste der Staat einspringen. Fondsgebundene Versicherungen ohne Garantie sind den Schwankungen an den Kapitalmärkten ausgesetzt.

Eine Rürup-Rente lohnt nur wegen der Steuerersparnis


„Die Rürup-Rente ist extrem unflexibel“, sagt Niels Nauhauser, Altersvorsorge-Experte von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Daran ändert auch die Finanzkrise nichts. Eine Kapitalauszahlung ist in der Ansparphase nicht möglich. Das Geld, das der Kunde eingezahlt hat, bekommt er frühestens ab 60 in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt. Eine Kündigung ist nicht möglich. Die Rentenansprüche dürfen zudem weder übertragen noch beliehen werden. „Die Versicherung kann also nicht zur Absicherung eines Hypothekenkredits eingesetzt oder für andere Zwecke verpfändet werden“, sagt Peter Kauth, Steuerexperte vom Internetportal Steuerrat24.de. Der Vertrag kann zwar beitragsfrei gestellt werden. Doch einige Versicherungsgesellschaften knüpfen dies an bestimmte Bedingungen oder Verlangen extra Gebühren. Kunden sollten sich vorab genau informieren. Denn ein Wechsel des Anbieters ist in vielen Fällen ausgeschlossen. Lediglich einige wenige Gesellschaften wie die DWS oder CosmosDirect bieten dies explizit an. Bei vielen anderen Gesellschaften müssen die Anleger darauf dringen, dass eine Wechselmöglichkeit im Vertrag vermerkt wird.

Die Rürup-Rente rechnet sich für Selbstständige vor allem aufgrund der Steuerersparnis. „Vor Abschluss empfiehlt es sich, auf jeden Fall einen Steuerberater zu kontaktieren“, rät Vermögensverwalter Tom Friess von der VZ Vermögensberatung in München. Denn nur ein Experte könne eruieren, wie hoch die tatsächliche Steuerersparnis – insbesondere auch bei Angestellten und Beamten, die mit Rürup vorsorgen wollen, überhaupt ist.

Maximal 13.200 Euro sind absetzbar

Im laufenden Jahr können Anleger bis zu 66 Prozent ihrer Einzahlungen – maximal jedoch 13.200 Euro als Sonderausgaben in der Steuererklärung verrechnen. Die absetzbaren Beträge steigen Jahr für Jahr an, bis ab 2025 ganze 20.000 Euro beim Finanzamt verrechnet werden können. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag, ab 2025 also 40.000 Euro.

Die Rürup-Rente rechnet sich vor allem für Ältere. Denn sie profitieren von hohen Steuerersparnissen. Wer nur noch wenige Jahre bis zur Rente hat, kann heute steuerlich mehr geltend machen, als er in wenigen Jahren in der Auszahlungsphase versteuern muss. „Ältere haben im Vergleich zu Jüngeren einen Renditevorteil“, sagt Friess. Jüngere Jahrgänge haben diesen Vorteil nicht. Bei ihnen droht sogar eine Doppelbesteuerung, da sie in jungen Jahren weniger absetzen können als sie später versteuern müssen.