Die Deutsche Bahn rechnet nach Inkrafttreten des geplanten Fahrgastrechts bei Zugverspätungen mit jährlichen Kosten in dreistelliger Millionenhöhe. Dies gehe aus internen Berechnungen des Bahn-Vorstands Personenverkehr für den Verbraucherausschuss des Bundestags hervor, berichtete die „Braunschweiger Zeitung“.
Danach geht die Deutsche Bahn auf der Basis der Zugverspätungen von 2006 davon aus, dass rund neun Millionen Fahrgäste im Jahr ein Anrecht auf Erstattung nach Fahrgastrecht hätten. Die finanziellen Ansprüche gegenüber der Bahn AG würden sich nach dieser Modellrechnung auf 134,8 Millionen Euro im Jahr belaufen.
Union und SPD hatten sich am Donnerstag im Rechtsausschuss des Bundestags darauf geeinigt, dass Bahnkunden künftig bei einer Verspätung von einer Stunde und mehr eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises erhalten sollen. Bei zwei Stunden Verspätung sollen die Kunden 50 Prozent des Preises zurückbekommen. Im Nahverkehr sollen Bahnfahrer ab einer Verspätung von 20 Minuten auf einen schnelleren Fernverkehrszug umsteigen können. Die Entschädigungsregelungen bei Verspätungen im Fernverkehr sind Teil einer EU-Verordnung, die Ende 2009 in Kraft treten soll. In Deutschland sollen die Regeln aber früher kommen.
Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums sagte der Zeitung, der entsprechende Gesetzentwurf solle vom Kabinett noch in der Sommerpause beschlossen werden. Ziel ist dem Bericht zufolge nach Angaben aus der Koalition ein Bundestagsbeschluss noch in diesem Jahr.
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