Die „Frankfurter Rundschau" berichtete, selbst wenn die Finanzaufsicht BaFin zu dem Schluss kommen sollte, dass Schaeffler die Meldepflicht verletzt hat, drohe der Gruppe allenfalls ein Bußgeld von maximal 200.000 Euro.An dem Umstand, dass sich das Unternehmen den Zugriff auf Continental-Anteile im Umfang von 36 Prozent gesichert hat, ändere dies nichts.
Continental will erreichen, dass die BaFin Abwicklung der sogenannten Swap-Geschäfte von Schaeffler blockiert, mit denen sich die Gruppe 28 Prozent der Conti-Aktien gesichert hat. Die Zeitung schrieb, eine Untersagungsverfügung des Amtes werde erst dann spruchreif, wenn die Behörde Fehler im Angebot entdecke. Laut BaFin gebe es durchaus Konstellationen von Finanzinstrumenten, um sich Anteilswerte zu sichern, ohne dies melden zu müssen. Der Fall werde geprüft. Der Sachverhalt sei derzeit keineswegs eindeutig.
Nach Auffassung von Continental hat sich die Schaeffler-Gruppe mit Hilfe von Banken und Derivate-Positionen auf rechtswidrige Weise Zugriff auf 36 Prozent des Continental-Kapitals verschafft. Schaeffler betonte dagegen, die Geschäfte seien nach geltendem Recht getätigt worden. Die sogenannten Swap-Geschäfte über etwa 28 Prozent der Conti-Aktien gäben keinen Anspruch auf Übereignung und damit keinen Zugriff auf die zugrundeliegenden Aktien. Diese Geschäfte seien nicht meldepflichtig. Schaeffler verfügt dem Blatt zufolge derzeit selbst nur über einen Conti-Anteil von 2,97 Prozent und eine Option über 4,95 Prozent. Meldepflichtig ist eine Beteiligung ab drei Prozent.
Politiker fordern nach Schaeffler-Angebot für Conti schärfere Gesetze
Der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Otto Bernhardt, forderte unterdessen strengere Meldepflichten beim Kauf größerer Anteile an einem Konzern. „Offensichtlich gibt es hier eine Gesetzeslücke, und wir müssen prüfen, wie wir sie schließen können“, sagte Bernhardt Morgenpost Online.
Schaeffler hatte sich die Kontrolle über 36 Prozent der Conti-Aktien gesichert. Bernhardt sprach von einer „legalen Umgehungsmöglichkeit“. Die Parlamentarier müssten sich nach der Sommerpause damit befassen. Auch die Grünen-Finanzexpertin Christine Scheel forderte eine Korrektur: „Das Vorgehen von Schaeffler widerspricht eindeutig dem Geist unserer Gesetze“.
Grundsätzlich müssen Investoren ihre Beteiligung ab einer Schwelle von drei Prozent melden. Schaeffler hält bisher nach eigenen Angaben nur 2,97 Prozent der Conti-Anteile. Der Familienkonzern hatte dem Blatt zufolge jedoch mehr als ein halbes Dutzend Banken damit beauftragt, weitere Aktienpakete zu kaufen und sich den Zugriff über Kaufoptionen gesichert.
Solange es nur ein „Gentlemen's Agreement“ zwischen Schaeffler und den Banken gegeben habe, die Aktien weiterzureichen, sei rechtlich wohl nichts zu machen, betonte Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer des Anlegerschutzverbands DSW. Gleichzeitig warnte er vor einer Überregulierung: „Wenn irgendwann bloße Gespräche von Vorständen meldepflichtig werden, haben wir pausenlos Übernahmegerüchte“.
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