Der Fall eines 25-jährigen Syrers, der eine 23-jährige Frau am Samstagabend in einem Wohnheim für Geflüchtete in Berlin-Lichterfelde (Bezirk Steglitz-Zehlendorf) vergewaltigt haben soll, hat für die Berliner Generalstaatsanwaltschaft ein politisches Nachspiel. Am Mittwoch wird die Angelegenheit nach Informationen der „Berliner Morgenpost“ Thema im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses sein. Einige Ausschussmitglieder fordern zudem von Generalstaatsanwältin Margarete Koppers, Rede und Antwort zu stehen über die Hintergründe.

Besonders brisant: Der mutmaßliche Täter soll bereits am Freitag eine 78-Jährige aus heiterem Himmel und ohne erkennbaren Grund in deren Wohnung in Moabit angegriffen und gewürgt haben. Die Polizei konnte ihn festnehmen – doch festgehalten wurde er nicht. Eine Bereitschaftsstaatsanwältin hatte in seinem Fall keinen dringenden Tatverdacht ausgemacht.

Deshalb konnte gegen den Verdächtigen auch kein Haftbefehl erlassen werden. Er wurde keinem Haftrichter vorgeführt, sondern kam frei. Nach dem mutmaßlichen Missbrauch vom Samstag ist er nun auf der Flucht. Nach dem Mann wird wegen gefährlicher Körperverletzung und Vergewaltigung gefahndet.

Haftbefehlentscheidungen immer Einzelfallentscheidungen