Weil all die Autos die Straßen verstopfen, greift die Verwaltung zu drastischen Mitteln: Im Sommer gilt ein vorübergehendes Fahrverbot.
- Wer an der Amalfi-Küste entlang fährt, kann eine wahnsinnige Aussicht über den Golf von Neapel genießen
- Doch der Blick auf Ischia und Capri wird für autofahrende Urlauber aus Deutschland nicht mehr so leicht zu ergattern sein
- Denn die Behörden ergreifen nun drastische Maßnahmen, um dem Massentourismus in den Griff zu bekommen
Italien kämpft gegen den Massentourismus. Nun soll der Verkehr auf einer der beliebtesten Routen des Landes eingeschränkt werden. Wie der ADAC meldet, gilt an der Amalfiküste auf der Amalfitana (SS163) auf einem rund 40 Kilometer langem Abschnitt ein zeitweises Fahrverbot.
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Bereits seit Jahren gelte demnach ein Verbot für Wohnmobile und Wohnwagen. Nun soll auch der Pkw-Verkehr auf dem Abschnitt zwischen Vietri sul Mare und Positano eingeschränkt werden. Der kurvenreiche Straßenabschnitt ist bekannt für seinen Blick über abfallende Klippen hinaus aufs Meer.
Fotostrecke: Die beliebtesten Regionen in Italien
Italien: Wann darf man auf der Amalfitana noch Auto fahren?
Die Beschränkungen betreffen wohl hauptsächlich die Sommersaison. Doch auch zwischen dem 24. April und dem 2. Mai wird der Verkehr wegen regionaler Ferien eingeschränkt.
Monat | Durchschnittliche Temperatur in Italien gesamt in Grad Celsius |
Januar | 7 |
Februar | 8 |
März | 11 |
April | 15 |
Mai | 19 |
Juni | 23 |
Juli | 26 |
August | 26 |
September | 23 |
Oktober | 18 |
November | 12 |
Dezember | 8 |
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Im Sommer gelte dann laut ADAC folgende Einschränkung: An allen Wochenenden von Mitte Juni bis Ende September und an allen Tagen im August gilt täglich von 10 bis 18 Uhr ein teilweises Fahrverbot. An Tagen mit geradem Datum dürfen keine Autos den Abschnitt befahren, deren Nummernschild mit einer geraden Zahl endet. An ungeraden Tagen dürfen keine Autos fahren, deren Nummernschild mit einer ungeraden Zahl endet. Die Regelung gilt egal, ob ein Auto mit italienischem oder ausländischem Nummernschild unterwegs ist. Ausgenommen sind Taxis, Busse, Motorräder und Vespas. Bei Verstößen droht eine Geldstrafe. (lro)
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