Berlin. Die Gruppe derjenigen, die Anspruch auf einen Corona-Bürgertest haben, soll ab Samstag weiter eingeschränkt werden. Bisher galt das Angebot eines kostenlosen oder zumindest vergünstigten Antigen-Tests für insgesamt zehn Personengruppen – nun soll es auf vier Gruppen beschränkt werden. Das geht aus einem Entwurf der Testverordnung hervor.
Entfallen soll dabei vor allem die Möglichkeit, sich etwa vor einer Veranstaltung oder einem Besuch bei älteren Personen ab 60 Jahren für einen Eigenanteil von drei Euro auf das Coronavirus testen zu lassen. Hier soll ab Samstag der volle Preis fällig werden. Einen Anspruch auf kostenlose Tests ohne Symptome sollen zukünftig unter anderem noch Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeitende von Pflegeeinrichtungen, Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen und Mitarbeitende in ambulanten Pflegediensten haben.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte dazu am Dienstag: „Auch in diesem Winter müssen wir besonders Patienten und Pflegebedürftige vor einer Corona-Infektion schützen.“ Kostenlos soll der Test außerdem für Personen bleiben, die sich aus der Corona-Isolation freitesten möchten.
- Drei von vier Kindern leiden immer noch unter Corona
- Corona: Solange schützt die Kombi aus Infektion und Impfung
- Regeln: Corona-Maskenpflicht fällt zum 1. März – nur hier nicht
- Covid-Welle: Corona-Isolationspflicht: Das gilt in Ihrem Bundesland
- Wo sinken die Zahlen? Alle Corona-Zahlen in Deutschland, Europa und der Welt auf einer interaktiven Karte
Aktuelle Testverordnung endet am Freitag
Die neue Testregelung sollen ab diesem Samstag greifen, da die aktuelle Verordnung am Freitag ausläuft. Der Entwurf sieht allerdings eine Befristung der Regelung bis zum 28. Februar 2023 vor. Zuvor hatte es vor allem aus der FDP und der Union Kritik an der geplanten Weiterführung der Bürgertests gegeben.
Gleichzeitig sollen auch die Vergütungen für Test-Anbieter sinken – von 9,50 Euro auf 8,00 Euro pro Schnelltest. Dies sei angemessen, da sich der Beratungs- und Gesprächsbedarf in der Bevölkerung verringert habe und Testabläufe vor Ort etabliert hätten, heißt es im Entwurf. Dies führe zu einem geringeren Aufwand der Leistungserbringer. (csr/dpa/afp)
- Was muss ich wissen? Alle Fragen und Antworten zur Omikron-Variante
- Erste Symptome: Inkubationszeit und Symptome des Omikron-Subtyps BA.5
- Infektion: Das sind mögliche Symptome der Corona-Variante Omikron
Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.