Als er noch der gefeierte Starkoch war, hat Alfons Schuhbeck mit seinem Fleiß geprahlt. Ein Leben ohne Arbeit, erzählte der Bayer bei jeder Gelegenheit über sich, könne er sich nicht vorstellen. Er sei ein Workaholic und bis zu 20 Stunden am Tag im Einsatz für seine Unternehmen. Das war einmal.

Sein Gastroimperium ist zerfallen, der 73-Jährige ganz unten angekommen: Schuhbeck muss ins Gefängnis. Das Landgericht München I verurteilte ihn am Donnerstag wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft – ohne Bewährung.

Richterin Andrea Wagner sah es als erwiesen an, dass Schuhbeck in seinen zwei Münchner Restaurants über Jahre hinweg mehrere Millionen Euro durch Manipulation von Umsätzen aus den Kassen entnommen hat. Dafür nutzte er ein von einem Mitarbeiter geschriebenes Computerprogramm. Eine „hohe kriminelle Energie“ attestierte ihm die Richterin.

Die Zwangspause ist ein harter Schlag für den Fernsehbrutzler, der sich in seinem letzten Wort vor Gericht reumütig gezeigt hatte: „Ich weiß, dass es falsch war, was ich getan habe.“

Alfons Schuhbeck: Vor Gericht erklärte er die Steuerhinterziehung

Schuhbeck hatte schon zum Prozessauftakt Anfang Oktober mitgenommen gewirkt. Der Koch gestand nach und nach, wieder sprach er über seine angebliche Arbeitssucht: „Ich habe einiges falsch gemacht“, räumte er ein. Anstatt sich mit seinen Fehlern auseinanderzusetzen, habe er „weitergearbeitet, um zu verdrängen“.

Ihm sei bewusst, dass ihm Gefängnis drohe. Diese Vorstellung, so Schuhbeck damals, „bereitet mir Angst“. Mit dem ergaunerten Geld habe er „vor allem finanzielle Löcher gestopft und meine Kinder in ihrer Ausbildung unterstützt“. Insgesamt geht es um mehr als 2,3 Millionen Euro an Steuern, die Schuhbeck laut Gericht zwischen 2009 und 2015 hinterzogen hat.

Alfons Schuhbeck beim Prozessbeginn im Landgericht München I mit seinen Anwälten Sascha König (l) und Markus Gotzens.
Alfons Schuhbeck beim Prozessbeginn im Landgericht München I mit seinen Anwälten Sascha König (l) und Markus Gotzens.© Foto: Sven Hoppe/dpa

Alfons Schuhbeck: Alles begann mit einer Adoption

Man wird Alfons Schuhbeck, der regelmäßig im ZDF und im BR in Kochshows auftrat, also eine ganze Weile nicht sehen. Der Aufsteiger hatte sich aus kleinen Verhältnissen emporgearbeitet. Als Alfons Karg in Traunstein im Chiemgau geboren, versuchte er sich zunächst an einer Ausbildung zum Fernmeldetechniker, traf dann aber den Wirtshaus- und Campingplatzbesitzer Sebastian Schuhbeck im oberbayerischen Waging am See.

Der kinderlose Mann wurde sein väterlicher Freund, adoptierte den jungen Alfons und überzeugte ihn davon, in die Gastronomie einzusteigen. Zuerst Hotelfachschule, dann Stationen in Genf, Paris und London, schließlich Abschlusslehre im legendären Restaurant Aubergine des „Jahrhundertkochs“ Eckart Witzigmann, 81. Für Schuhbeck ging es lange nur nach oben.

Zurück in Waging erarbeitete er sich in seinem „Kurhausstüberl“ einen Michelinstern. Das Lokal bot eine Art aufgepeppte Regionalküche und wurde rasch zum Schickimickitreffpunkt. Anfang der 2000er-Jahre zog er weiter nach München. Am Platzl in der Innenstadt, nahe dem berühmten Hofbräuhaus, betrieb er zu seinen erfolgreichen Zeiten zwei Restaurants, eine Eisdiele, eine Kochschule, einen Feinschmecker-Imbiss und einen Gewürzladen.

Parallel war er immer häufiger im Fernsehen präsent, verpflegte die Fußballer von Bayern München und gab seinen Fans in zahlreichen Büchern Ratschläge – etwa zu der Frage, wie mit bestimmten Gewürzen das Sexleben aufzupeppen sei. So wurde Schuhbeck zu einem der bekanntesten Gastronomen der Republik.

Schuhbeck erhielt schon früher eine Bewährungstrafe

Es ist nicht das erste Mal, dass Alfons Schuhbeck in seiner Existenz bedroht ist. Anfang der 90er-Jahre warb er für Anlagedeals, die sich als verlustbringende Zockerei herausstellten. Der Vorwurf des Betrugs gegen ihn wurde fallen gelassen, aber letztlich erhielt er eine Bewährungsstrafe wegen Untreue.

Vor dem Landgericht behauptete er nun, überfordert gewesen zu sein. Mit Blick auf das Finanzchaos in seinen Betrieben sagte er, er habe sich etwas vorgemacht, „weil ich nicht wahrhaben wollte, dass ich unternehmerisch gescheitert bin“. Er sei „mit Leib und Seele“ Gastronom – „aber kein guter Kaufmann“.

Das ließ die Richterin so allerdings nicht stehen: „Der Griff in die Kasse hat nie etwas mit einem kaufmännischen Fehler zu tun.“