Berlin. Um der dramatischen Entwicklung der vierten Corona-Welle entgegenzuwirken, setzen immer mehr Bundesländer auf strengere Maßnahmen. Das öffentliche Leben wird für Ungeimpfte immer weiter eingeschränkt, und zwar nicht nur, was die Freizeitgestaltung betrifft.
Mittlerweile setzen einige Bundesländer auch bei körpernahen Dienstleistungen auf eine strenge 2G-Regel. Lesen Sie hier, wo Ungeimpften kein Friseurbesuch mehr gestattet ist.
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Berlin
In der Hauptstadt haben Ungeimpfte weder Zutritt zu Freizeiteinrichtungen, Gastronomiebetrieben noch zu körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren. Eine Ausnahme bilden körpernahe Dienstleistungen medizinischer Art: medizinische Fußpflege, Ergotherapie oder Behandlungen beim Heilpraktiker. Ungeimpfte Personen unter 18 Jahren sind von der 2G-Regel ausgenommen, für sie reicht weiterhin ein negativer Test und eine Maske.
Thüringen
In Thüringen gilt flächendeckend 2G: Dabei sind Ungeimpfte auch von körpernahen Dienstleistungsbetrieben wie Friseuren ausgeschlossen.
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2G für körpernahe Dienstleistungen: Hier ist die Regel eine Option
In Mecklenburg-Vorpommern gilt die 2G-Regel nur für Städte und Landkreise, die auf der landeseigenen Corona-Warnampel die dritte von vier Warnstufen erreichen.
In Niedersachsen gibt es aktuell nur für Restaurants, Kultureinrichtungen und große Veranstaltungen eine 2G-Option. Allerdings wurde für die kommende Woche eine strengere Corona-Verordnung angekündigt und eine flächendeckende 2G-Regel in Aussicht gestellt.
Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) hat angekündigt, die Maßnahmen im Saarland zu verschärfen. Im Innenbereich solle künftig die 2G-Regel gelten. Ob damit auch körpernahe Dienstleistungen für Ungeimpfte eingeschränkt werden, ist noch unklar.
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Friseur: Wo Ungeimpfte noch bedient werden
Im Bremen gilt seit Ende Oktober die niedrigste Warnstufe. Bei der Warnstufe 0 gilt nicht einmal eine 3G-Regelung in Innenräumen, hier werden Ungeimpfte entsprechend bedient.
In Baden-Württemberg gilt dagegen seit Mittwoch die "Alarmstufe": So wurden zwar schon in vielen Bereichen 2G-Maßnahmen durchgesetzt - was Friseure betrifft, gilt allerdings 3G mit PCR-Testpflicht. In Bayern gilt bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren ebenfalls 3G plus.
In Brandenburg greift nur die allgemeine 3G-Regelung, ebenso in Hessen und Rheinland-Pfalz. Dort reicht also bei Ungeimpften ein Schnelltest. In Nordrhein-Westfalen sollen sowohl 2G als auch 2G plus eingeführt werden - aktuell allerdings nur im Freizeitbereich und Situationen mit hohem Infektionsrisiko. Demnach gilt bei Friseuren weiterhin 3G. Allerdings darf der Test mittlerweile nur noch 24 Stunden alt sein.
In Sachsen sind Friseursalons ebenfalls von der optionalen 2G-Regel ausgenommen. Dasselbe gilt in Schleswig-Holstein und Hamburg für Friseure und medizinische Dienstleistungen. In Sachsen-Anhalt soll die 3G-Regel konsequent umgesetzt werden. (day)