Berlin. Wegen steigender Corona-Fallzahlen wird vielerorts auf Ausgangssperren gesetzt. Wir zeigen, wo aktuell welche Corona-Regeln gelten.
- In vielen Bundesländern gelten wegen steigender Corona-Zahlen wieder strengere Regeln
- Grundsätzlich sehen die Beschlüsse von Bund und Ländern eine "Notbremse" ab einer Inzidenz von 100 vor
- Im Falle einer Bundes-Notbremse sind ebenfalls Ausgangssperren ab einer bestimmten Inzidenz vorgesehen
- Lesen Sie hier, wo man das Haus derzeit nachts nicht verlassen darf
An Lockerungen der Corona-Maßnahmen trotz Beginn des Frühlings nicht zu denken: Angesichts steigender Infektionszahlen in Deutschland wird bereits seit Wochen über striktere Regeln diskutiert, um das Virus unter Kontrolle zu bekommen. Nun wurde mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes die Bundes-Notbremse beschlossen.
Die geplante Bundes-Notbremse sieht ab einer Sieben-Tage-Inzidenz, die drei Tage höher als 100 liegt, Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 vor. Bewegung an frischer Luft soll bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur alleine und nicht in Sportanlagen. Die neuen Regelungen könnten frühestens ab diesem Samstag greifen. Bevor das geschehen kann, müssen sie am Donnerstag den Bundesrat passieren. Auch interessant: Notbremse: Ausgangssperren könnten Reisen unmöglich machen
Ausgangssperren in Bundesländern: Das sind die Regeln
In vielen Städten und Landkreisen musste schon vorher eine Notbremse gezogen werden, da die Sieben-Tage-Inzidenz dort wieder über der kritischen Grenze von 100 lag. Dies hat vielerorts auch nächtliche Ausgangssperren eingeschlossen.
Unsere Übersicht zeigt, wo Bürgerinnen und Bürger schon jetzt nachts nicht mehr das Haus verlassen dürfen.
Interaktiv: Diese Karte zeigt, wo aktuell die Notbremse greift
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg sind Ausgangssperren dort erlassen worden, wo die Sieben-Tages-Inzidenz an sieben Tagen in Folge bei über 100 liegt.
- Die Ausgangssperren gelten zwischen 21 Uhr und 5 Uhr.
- In dieser Zeit darf man nur mit triftigem Grund aus dem Haus - etwa um arbeiten zu gehen.
- Nächtliche Ausgangssperren werden laut Corona-Verordnung des Landes dort verhängt, wo "regionale Maßnahmen nicht zu einem Rückgang (der Zahlen) geführt haben".
Bayern
Bayern hat nächtliche Ausgangssperren in Städten und Landkreisen mit einer Inzidenz über 100 eingeführt.
- Die Ausgangssperre gilt zwischen 22 Uhr und 5 Uhr.
- Die Inzidenzen in Bayern sind hoch. Derzeit gelten in zahlreichen Städten und Landkreise nächtliche Ausgangssperren, auch in München und Nürnberg.
Brandenburg
Brandenburg ist aktuell eines der Bundesländer mit den striktesten Maßnahmen.
- Seit Montag gilt eine Ausgangssperre in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100.
- Die Sperre gilt von 22 Uhr bis 5 Uhr.
- Modellprojekte für die Erprobung von Öffnungen wurden vorerst auf Eis gelegt.
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Hamburg
Auch Hamburg macht dicht: Hier gelten die Ausgangsbeschränkungen seit Karfreitag.
- Zwischen 21 Uhr und 5 Uhr müssen die Einwohnerinnen und Einwohner der Hansestadt zuhause bleiben.
- Ausnahmen gelten für berufsbedingte Wege oder Notfälle, aber auch für "körperliche Betätigung" im näheren Umkreis der eigenen Wohnung.
Hessen
In Hessen haben einige Regionen Ausgangssperren eingeführt.
- Die Maßnahmen gelten zwischen 21 Uhr und 5 Uhr.
- Auch in Hessen gilt die Regel: Liegt die Inzidenz mehrere Tage über 100, können Ausgangssperren eingeführt werden.
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern können Landkreise ab einer Inzidenz von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner ebenfalls Ausgangsbeschränkungen verhängen.
- Diese gelten zwischen 21 Uhr und 6 Uhr am Folgetag.
- Derzeit gelten die Ausgangsbeschränkungen in einigen Landkreisen.
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Niedersachsen
Niedersachsen hat sich ebenfalls entschieden, nächtliche Ausgangsbeschränkungen einzuführen. Auch interessant: Diese Länder machen wieder dicht
- Die Sperre gilt auch in Niedersachsen von 21 bis 5 Uhr
- Aktuell darf man dann etwa in den Landkreisen Emsland, Gifhorn und Vechta nicht raus, auch in der Stadt Salzgitter herrschen Ausgangsbeschränkungen.
Nordrhein-Westfalen
Mehrere Kommunen in NRW weisen Inzidenzwerte über 100 auf - deshalb gibt es auch hier Ausgangssperren.
- Betroffen sind aktuell elf Kreise und Städte.
- Den Anfang hatte in dieser Welle der Kreis Minden-Lübbecke am 23. März gemacht.
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz müssen Bürgerinnen und Bürger aus Landkreisen, in denen die Inzidenz an mehr als drei Tagen in Folge über 100 liegt, zu Hause bleiben.
- Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 21 Uhr bis 5 Uhr.
- Sie gilt zur Zeit in mehr als 20 Kreisen und kreisfreien Städten.
Sachsen
Auch in Sachsen sind allgemeine Ausgangsbeschränkungen vorgesehen, wenn die Inzidenz in einem Landkreis oder einer Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen bei mehr als 100 liegt.
- Ausgangsbeschränkungen gelten beispielsweise in Halle: Hier ist das Verlassen der Wohnung zwischen 21 und 5 Uhr dann nur noch mit triftigem Grund erlaubt.
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(mit raer/dpa)