- Es ist ein Hin und Her: Zuerst setzten mehrere Länder, darunter Deutschland, die Corona-Impfungen mit dem Vakzin von Astrazeneca zeitweise aus
- Grund dafür war der Verdacht auf mögliche Nebenwirkungen
- Die EU-Arzneimittelagentur (EMA) entschied später, den Impfstoff weiterhin zu empfehlen – allerdings mit einem Warnhinweis
- Doch die schlechten Nachrichten hören nicht auf: Nach zahlreichen weiteren Fällen von tödlichen Thrombosen reagieren einige Städte nun erneut mit Einschränkungen
- Auch die Ständige Impfkommission hat ihre Empfehlung jetzt angepasst
Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) war Mitte März zu einem eindeutigen Urteil gekommen: Sie empfahl, den Impfstoff von Astrazeneca weiter einzusetzen. Es handle sich um ein sicheres und gegen Covid-19 wirksames Vakzin, teilte die Behörde mit. Seit 19. März wird der Impfstoff nun in Deutschland wieder verabreicht - allerdings mit der zusätzlichen Warnung vor möglichen seltenen Blutgerinnseln (Thrombosen).
Nun treten immer mehr Fälle der seltenen, aber fatalen Sinusvenenthrombosen auf. Einige Städte in Deutschland reagieren mit erneuten Einschränkungen bei der Verabreichung des Impfstoffs. Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat ihre Empfehlung am Dienstag für den Wirkstoff angepasst.
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Das Präparat soll fortan nur noch für Männer und Frauen über 60 Jahre verwendet werden. Das geht aus einem Beschluss der Stiko vom Dienstagabend hervor. Wie die am Robert Koch-Institut angesiedelte Expertengruppe mitteilte, habe man sich auch unter Hinzuziehung externer Experten „mehrheitlich“ für diese Empfehlung entschieden. Grundlage seien die derzeit verfügbaren Daten zum Auftreten „seltener, aber sehr schwerer thromboembolischer Nebenwirkungen“. Diese seien 4 bis 16 Tage nach der Impfung ganz überwiegend bei Personen im Alter unter 60 Jahren aufgetreten.
Zur Zweitimpfung von Menschen, die bereits die erste Dosis Astrazeneca erhalten haben, will die Stiko bis Ende April eine Empfehlung abgeben.
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Für wen galt der Warnhinweis bisher?
Der bisherige Warnhinweis galt vor allem für jüngere und Frauen mittleren Alters. In die Impf-Aufklärungsbögen für Patientinnen und Patienten wurde nach den Plänen von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das Risiko bei Frauen unter 55 Jahre eingefügt werden. Ärzte konnten eine erfolgte Aufklärung dazu vorerst auch handschriftlich ergänzen. Auch interessant: Wer haftete bei Impfschäden durch Astrazeneca?
Jedoch wiesen die EMA, das Paul-Ehrlich-Institut für die Kontrolle der Impfstoffe in Deutschland (PEI) sowie das Bundesgesundheitsministerium mehrfach darauf hin, dass die Zahl der möglicherweise mit dem Impfstoff in Zusammenhang stehenden Thrombosen weiterhin sehr gering ist. Lesen Sie auch: Warnhinweis für Impfung - So hat die EMA den Astrazeneca bewertet.
In Deutschland gibt es nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums inzwischen 59 gemeldete Fälle von Blutgerinnseln in Hirnvenen in zeitlichem Zusammenhang zu Impfungen mit dem Präparat. In einem Fall sind Hirnblutungen infolge eines Blutplättchenmangels aufgetreten. In zwölf Fällen war der Ausgang tödlich, wie das Paul-Ehrlich-Institut berichtete. Lesen Sie hier: Astrazeneca gibt Impfstoff neuen Namen - EMA prüft erneut.
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Richtet sich der Warnhinweis auch an Raucher und Frauen, die die Pille nehmen?
Dazu sind noch keine Details bekannt. Die Hinweise in den Impf-Informationen richten sich nach jetzigem Stand (30. März) an Frauen jüngeren und mittleren Alters. Auch interessant: Astrazeneca: Woher kommt die Angst vor der Impfung?
Was sind die Symptome einer Sinusvenenthrombose?
Bei Sinusvenenthrombosen kommt es zu einem Verschluss bestimmter Venen im Gehirn durch Blutgerinnsel. Diese Symptome können auftreten:
- Kopfschmerzen
- Epileptische Anfälle
- Lähmungen
- Sprachstörungen
Punktförmige Einblutungen: Wie macht sich Mangel an Blutplättchen bemerkbar?
Ein Mangel an Blutplättchen wiederum führt zu einer erhöhten Blutungsneigung. Auf diese Warnzeichen sollte man achten:
- Punktförmige Einblutungen in die Haut oder Schleimhäute
- Gelegentlich auch starkes Nasenbluten
Welche Therapie gibt es?
Wie Prof. Johannes Oldenburg von der Gesellschaft für Thrombose- und Hämostaseforschung erklärt, sollte im Blutbild überprüft werden, ob ein Mangel an Blutplättchen besteht. Dann sollte ein Antikörper-Test durchgeführt werden, der die immunologische Ursache der Sinusvenenthrombose anzeigt. „In den allermeisten Fällen der Sinusthrombose wird dieser Test dann positiv sein.“
Durch die Gabe von speziellen Antikörpern, hochdosierten intravenösen Immunglobulinen, könne die Gerinnungsstörung unterbrochen und beendet werden. Wichtig sei auch eine bildgebende Diagnostik.
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(mit kai/dpa)