Zwei chinesische Popsängerinnen müssen ein Bußgeld bezahlen, weil sie bei einem Konzertauftritt im September in Sichuan nur die Lippen bewegt haben. Yin Youcan und Fang Ziyuan seien die ersten, die von dem im August erlassenen Verbot für das Playback-Singen betroffen seien, meldete die Zeitung „Beijing News“.
Sie müssten ein Bußgeld von 80.000 Yuan, umgerechnet 8000 Euro, zahlen. Das Kulturministerium hatte im vergangenen Sommer erklärt, Playback-Singen sei „Betrug an der Öffentlichkeit“.
Ein Playback-Skandal hatte 2008 die Eröffnungszeremonie der Olympischen Spiele in Peking erschüttert. Die mitreißende Darbietung eines kleinen Mädchens hatte Millionen Zuschauer gerührt, hinterher stellte sich heraus, dass sie Playback gesungen hatte.
Die Erklärung, dass die eigentliche Sängerin, die das Lied hinter den Kulissen intonierte, nicht hübsch genug gewesen sei für ein weltweit übertragenes Spektakel, hatte für noch mehr Empörung gesorgt.
AFP/kami




