Wegen ihrer Trunkenheitsfahrt muss Margot Käßmann ein Monatsgehalt (ca. 3000 Euro) Strafe zahlen und für mindestens 10 Monate, maximal 12 Monate den Führerschein abgeben. Außerdem bringt ihr die Verletzung der Straßenverkehrsordnung sieben Punkte in Flensburg ein.

Käßmann habe einen entsprechenden Strafbefehl des Amtsgerichts Hannover angenommen, teilte die Staatsanwaltschaft mit und bestätigte Informationen der "Bild-Zeitung“.

Käßmann bleibt ein Auftritt vor Gericht somit erspart. Sie war nach Bekanntwerden des Delikts als Bischöfin von Hannover und Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zurückgetreten. Die Oberstaatsanwältin Irene Silinger: „Frau Käßmann hat den Strafbefehl akzeptiert, er ist somit rechtsgültig.“

Margot Käßmann war im Februar in Hannover von einer Polizeistreife angehalten worden. Zuvor war sie mit ihrem Dienstwagen bei Rot über eine Kreuzung gefahren. Ein Blutalkoholtest hatte 1,54 Promille ergeben.

Käßmann trat am 24. Februar als hannoversche Landesbischöfin und EKD-Ratsvorsitzende zurück. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft in Lüneburg, wie die Informationen über die Trunkenheitsfahrt an die Medien gelangten.

dpa/epd/cor