Loveparade-Tragödie

Darum kann OB Adolf Sauerland nicht zurücktreten

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Der Druck auf OB Sauerland wächst. Doch ein Rücktritt wäre nicht nur das politische Aus für den ehemaligen Berufsschullehrer.

Wenn der Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) abtreten sollte, könnte das teuer werden für ihn. So sehen vier mögliche Szenarien für das Leben nach dem Politiker-Dasein aus.

1. SAUERLAND GIBT DAS AMT AUF, VERLANGT DIE ENTLASSUNG ALS BEAMTER

„Er verliert dann nicht nur die Beamtenpension als Verwaltungschef, sondern auch seine Altersbezüge als ehemaliger Berufsschullehrer“, sagt der Haushaltsexperte des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, Heiner Cloesges. Der Staat würde aber für Sauerland bis zu einer gewissen Höhe in die gesetzliche Rente einzahlen. Streng genommen kann ein Wahlbeamter nicht zurücktreten. Er muss einen Antrag auf Entlassung an seine Aufsichtsbehörde stellen. Für den OB der Stadt Duisburg ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig. Es würde also Regierungspräsidentin Anne Lütkes (Grüne) entscheiden.


2. SAUERLAND GIBT DAS AMT AUF UND ARBEITET WIEDER ALS LEHRER

Sauerland könnte theoretisch auch nach einem Rückzug von der Stadtspitze weiterhin Beamter bleiben. „Wenn er freiwillig seinen Hut als Oberbürgermeister nimmt, heißt das nicht, dass er grundsätzlich seinen Status als Beamter verliert“, sagt der Vorstandsreferent beim Deutschen Beamtenbund (dbb) Nordrhein-Westfalen, Ralf Bergendahl, in Düsseldorf. Der ehemalige Berufsschullehrer Sauerland könne das Wahlamt abgeben, ohne die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zu beantragen. „Er kann immer noch in den Schuldienst zurückkehren, sofern ihm keine große Verfehlung im Amt nachgewiesen wird.“

3. SAUERLAND WILL WIEDER ALS LEHRER ARBEITEN, DARF ABER NICHT

Entscheidet sich Oberbürgermeister Sauerland nach einem Rückzug aus der Politik, Beamter zu bleiben, kann ein Disziplinarverfahren ihn bei ungünstigem Ausgang die Pension kosten. Es gibt jedoch noch einen weiteren Fallstrick: Entscheidend sei, ob Sauerland als Lehrer nur beurlaubt worden sei oder ob er seine Verbeamtung als Lehrkraft für den Posten des Wahlbeamten aufgegeben habe, erläutert der Assessor beim Deutschen Beamtenbund (dbb) Nordrhein-Westfalen, Joachim Gall. Im letzteren Fall „müsste er sich neu bewerben. Und dafür wäre er zu alt, weil Lehrer nur bis zum 40. Lebensjahr eingestellt werden.“ Auch in diesem Fall würde der 55-Jährige nicht mehr Beamter sein.

4. SAUERLAND WIRD ABGEWÄHLT

„Wenn der Rat der Stadt Sauerland abwählen sollte, bekommt er eine Luxuspension“, erläutert Haushaltsexperte Heiner Cloesges. „Dies wären nach neuesten Zahlen mindestens 35 Prozent von 10.709,29 Euro, der Besoldungsgruppe B10 des Oberbürgermeisters.“ Der Anspruch könne auch bestehenbleiben, wenn Sauerland bei der nächsten Kommunalwahl nicht wiedergewählt werden sollte oder die Wähler vorher seine Abwahl durchsetzen. Im Fall des CDU-Politikers sei die Länge der Amtszeit als OB nicht entscheidend, da er als Lehrer und Referendar länger als 18 Jahre im Öffentlichen Dienst war. „Das dürfte er locker geschafft haben.“

( dpa/AFP/cor )