Neue Details im Münchner Prozess um den Tod von Dominik Brunner lassen den Fall in einem anderen Licht erscheinen als bisher. Sie könnten die beiden Angeklagten jungen Männer entlasten. Bislang hieß es, Markus S. (19) und Sebastian L. (18) hätten den Manager am 12. September 2009 auf einem S-Bahngleis bei einer Schlägerei zu Tode geprügelt und getreten, weil er sich einmischte, als sie vier Jugendliche erpressen wollten.
Nun berichtet der „Münchner Merkur“, dass Brunner offenbar einen Herzfehler hatte. Die Münchner Staatsanwältin Barbara Stockinger bestätigte dem Blatt: „Sein Herz ist stehengeblieben.“ Auch „Spiegel Online“ berichtet, dass Brunner an einem extrem vergrößerten Herzen gelitten habe.
Zu der These des Herzfehlers passen die von den beiden Angeklagten und den Zeugen übereinstimmend beschriebenen Symptome, wonach der 50-Jährige nach der Schlägerei noch einmal aufgestanden sei, aber extrem blass gewesen wäre und seine Lippen blau angelaufen seien. Als er schließlich zusammensackte, konnte selbst der Notarzt nicht mehr helfen.
Wahrscheinlich wurde der Herzstillstand durch die Aufregung und die körperliche Belastung durch die Schlägerei mit den Jugendlichen ausgelöst. Bei Anstrengung können die Arterien das vergrößerte Herz nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgen, schließlich kommt es zum Stillstand. Immerhin haben ihm die Angeklagten 22 schwere und schwerste Verletzungen zugefügt. Einer der Angeklagten hatte extra noch seinen Schlüsselbund in die Hand genommen, damit seine Schläge mehr Wucht bekamen. Laut „Spiegel“ erlitt der Manager dabei aber weder einen Schädelbruch noch andere Knochenbrüche, die zum Tode hätten führen können.
Bislang wurde weder der Herztod noch der Herzfehler in der Verhandlung vor Jugendkammer des Landgerichtes München I erwähnt. Aber in den kommenden Tagen soll das Obduktionsergebnis zur Sprache kommen. Sollte sich dies bestätigen, könnte der Mordvorwurf gegen die beiden Angeklagten nicht mehr aufrecht gehalten werden.
Trotzdem sieht die Staatsanwaltschaft München klar die Schuld bei den Angeklagten. „Herr Brunner ist infolge der Schläge und Tritte daran gestorben, dass das Herz stehengeblieben ist“, sagte Oberstaatsanwältin Barbara Stockinger in München. Damit sei die Kausalität klar gegeben. Brunner würde nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ohne die massiven Schläge und Tritte noch leben.
Zweifel an dem Mordvorwurf entstanden aber schon durch die Aussagen der Angeklagten sowie der Zeugen, die beschrieben haben, dass Brunner einen der Angeklagten zuerst geschlagen und eine eindeutige „Kampfhaltung“ eingenommen habe. Eine Augenzeugin berichtete bei dem Prozess, Brunner habe bereits in der S-Bahn sehr gereizt gewirkt, sei dann auf dem Bahngleis schließlich „zwei, drei Schritte“ auf die Jugendlichen zugegangen und habe einen von ihnen mit der Faust ins Gesicht zugeschlagen. Schon vor dem Prozess war bekannt geworden, dass Brunner sich mit Kampfsport fit hielt.
dpa/kami



