Pampige Antworten auf geäußerte Routenwünsche und Fehlverhalten des Fahrers im Straßenverkehr müssen Taxifahrgäste nicht hinnehmen. „Der Fahrer muss grundsätzlich den Wünschen seines Fahrgastes entsprechen“, sagte Andreas Hölzel vom ADAC in München. Dazu gehöre, dass der Taxifahrer auch anstandslos die vom Gast genannte Route fährt – selbst wenn es sich nur um eine Kurzstrecke handelt. „Im üblichen Fahrtgebiet gilt eine Beförderungspflicht“, erklärt Hölzel. Möchte der Fahrgast, dass der Fahrer unterwegs ein Fenster schließt, das Radio leiser stellt oder vorsichtiger fährt, müsse der Fahrer auch diesen Wünschen nachkommen.
Der Gast sollte laut Hölzel sagen, wenn ihm etwas nicht passt. Geht der Fahrer nicht darauf ein, rät der ADAC-Sprecher zur Beschwerde: „Das muss man sich nicht gefallen lassen. Wenn man sich ärgert, sollte man sich bei der zuständigen Beschwerdestelle melden.“ Die Taxi-Organisationen hätten selbst ein Interesse daran, „schwarze Schafe“ unter den Fahrern auszusortieren. Dazu ist es wichtig, sich die Konzessionsnummer des Taxis und den Namen des Fahrers zu notieren. Am einfachsten lässt man sich dafür eine vollständige Quittung ausstellen: Auf Verlangen des Fahrgastes muss der Fahrer laut Hölzel darauf diese Angaben samt Start- und Zielort vermerken.
Ob Fahrgäste mit einer Taxifahrt zufrieden sind, hängt einem ADAC-Test zufolge meist vom Fahrer ab. Fast jede fünfte Fahrt fiel wegen Defiziten der Fahrer durch, teilte der Club in München mit. Bemängelt wurden zum Beispiel Verkehrsverstöße, gefahrene Umwege, mangelnde Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft. Auch die Deutschkenntnisse waren oft mangelhaft. Bewertet wurden 200 Taxifahrten in 10 deutschen Städten. Insgesamt wurden 70 Prozent der Fahrten mit „gut“ oder „sehr gut“ bewertet. 13 Prozent fielen durch,
16 Prozent erhielten ein „ausreichend“. Bewertungskriterien waren jeweils der Fahrer, das Fahrzeug, die Routentreue und der Tarif.
dpa/jk




