Fünf Menschen starben, elf wurden schwer verletzt: Die verheerende Gasexplosion von Lehrberg (Landkreis Ansbach) im September 2006 hat tiefe Wunden gerissen. Im Ortskern der Marktgemeinde sind die Folgen bis heute zu sehen. Strafrechtlich hat das Amtsgericht Ansbach am Freitag einen Schlussstrich gezogen. Der angeklagte Monteur wurde zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 1000 Euro an das Rote Kreuz zahlen.
Der Mann hatte am 22. September einen Flüssiggastank reparieren sollen. Dabei hatte er ein falsches Werkzeug verwendet, an dem sich versehentlich ein Stift gelöst hatte. Durch die veränderte Drehrichtung war das Ventil geöffnet worden. Gas trat aus, und wenig später explodierte eine riesige Gaswolke. Das Gericht sprach den 44- Jährigen der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Körperverletzung und der fahrlässigen Herbeiführung einer Explosion schuldig.
Der Monteur habe gewusst, dass er den Schlagschrauber nicht hätte verwenden dürfen, sagte Richter Peter Ziegler. Sein zweiter und entscheidender Fehler sei gewesen, dass er das Ändern der Drehrichtung nicht erkannt habe. Eine Geldstrafe sei angesichts der schrecklichen Folgen nicht mehr angemessen.
Strafmildernd bewertete Ziegler, dass der Monteur, der seit dem Unglück nicht arbeitsfähig und in medizinischer Behandlung ist, unter den Folgen sehr leide. „Sie sind gezeichnet durch das Geschehen.“ Neun Monate seien daher ausreichend, zumal unklar sei, wie es mit dem Monteur beruflich weitergehe.
Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung gefordert. Der Angeklagte habe gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen, argumentierte er in seinem Plädoyer. Der Verteidiger wollte für seinen Mandanten einen Freispruch.
Er sagte, der Monteur habe nicht gegen technische Regeln verstoßen. Es habe vielmehr eine Verkettung unglücklicher Umstände gegeben, die der Angeklagte nicht im entferntesten habe ahnen können. Der Verteidiger sah auch pflichtwidriges Verhalten der Feuerwehr bei den Einsatzmaßnahmen. Richter Ziegler sagte dazu, man könne durchaus diskutieren, ob die Feuerwehr angemessen gehandelt habe. Auf die Schuld des Angeklagten habe dies aber keinen Einfluss.
Bei der Explosion war die Bäckerei wie ein Kartenhaus zusammengefallen. Die Wucht der Explosion hatte am 22. September 2006 den Dorfkern von Lehrberg in Trümmer gelegt. In einer Bäckerei starben eine 17-jährige Auszubildende, die 71 Jahre alte Seniorchefin, ihr 42-jähriger Sohn sowie eine 34-jährige Verkäuferin und ein 35-jähriger Bäcker. Der 77-jährige Inhaber einer benachbarten Metzgerei starb einige Wochen später im Krankenhaus. Die Druckwelle richtete Schäden von mehr als 4,5 Millionen Euro an, der Knall war rund 25 Kilometer weit zu hören
DDP/dpa/kami




