Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner schrieb am 1. Oktober 2002 zur Gewaltandrohung gegen Magnus Gäfgen eine dienstliche Erklärung und legte sie zu den Akten. Publik wurde das Geschehen jedoch erst im Januar 2003. Es folgte eine bundesweite Debatte über Folter und übergesetzlichen Notstand.

Gäfgen versuchte, seine Situation bei der letzten Vernehmung in seinem Strafprozess vor dem Landgericht Frankfurt/M. auszunutzen. Die Kammer verurteilte ihn am 28. Juli 2003 dennoch zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und erkannte auf die strafverlängernde "besondere Schwere der Schuld".

Am 20. Dezember 2004 verurteilte eine andere Kammer des Landgerichts Frankfurt/M. Daschner und den Kriminalhauptkommissar Erwin Bennert (Name geändert) wegen der Folterdrohungen zu Geldstrafen auf Bewährung. Daschner übernahm 2005 im Rang eines Polizeipräsidenten das Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung. Vor Kurzem ging er in den Ruhestand.

Gäfgen, der in der Haft das Erste juristische Staatsexamen ablegte, reichte beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde ein. Er trug vor, die Folterandrohungen seien ein Verfahrenshindernis, und er hätte deswegen nicht verurteilt werden dürfen. Die Beschwerde wurde am 21. Dezember 2004 als unzulässig abgewiesen. Anschließend klagte Gäfgen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg gegen die Bundesrepublik. Diese Beschwerde wurde am 30. Juni dieses Jahres abgewiesen. Zwar sei Gäfgen bei seinem Verhör durch Frankfurter Polizisten im Herbst 2002 "unmenschlich" behandelt worden, hieß es in der Begründung. Durch die Verurteilung der Polizeibeamten habe Gäfgen jedoch Genugtuung erfahren. Zudem seien die unter der Folterandrohung erlangten Aussagen im Prozess nicht verwertet worden.

Auch damit gab sich Gäfgen nicht zufrieden. Er beantragte vor wenigen Tagen die Überprüfung des Urteils durch die Große Kammer des EGMR.

mim