Holstein Kiel muss für seine Hohngesänge gegen Borussia Dortmund büßen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten dafür und für das Abbrennen seiner Fans von Pyrotechnik zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro verdonnert.

„BVB Hurensöhne“, hatten einige Spieler am 21. Dezember in die ARD-Kameras gegrölt, als ihnen nach dem Pokaltriumph gegen den FSV Mainz für das Viertelfinale am 7. Februar der deutsche Meister Borussia Dortmund zugelost wurde. Das Sportgericht sprach von „unsportlichen Gesängen“.

Auf dem Weg ins Viertelfinale gegen Dortmund hatten die Kieler vor den Mainzern bereits die Zweitliga-Teams von Energie Cottbus und des MSV Duisburg ausgeschaltet.

dpa/sid/jr