Der Präsident hatte sich etwas Zeit genommen, doch besonders groß war der Andrang nicht. Im Hauptstadtbüro des Deutschen Sports, der Berliner Dependance des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), empfing Alfons Hörmann am Donnerstagvormittag. Allerdings mit der sehr kurzen Vorlaufzeit von nur gut einer Stunde. Mit ein wenig mehr Planungsspielraum wäre der Besucherandrang sicher höher ausgefallen, das Thema jedenfalls bot eine besondere Tragweite. Die Dachorganisation des deutschen Sports rehabilitierte die Berlinerin Claudia Pechstein.

Die Eisschnellläuferin befand sich zu dieser Zeit am Flughafen in Schönefeld, um von dort zum Weltcup nach Hamar zu fliegen. Jenen Ort, an dem sie im Februar 2009 wegen erhöhter Retikulozytenwerte aus dem Rennen genommen worden ist. Es folgte die Verurteilung durch den Weltverband ISU wegen Dopings, die zweijährige Sperre. Diesem Urteil widersprach nun eine vom DOSB im Oktober 2014 eingesetzte Expertenkommission. „Alle Gutachter kommen zum Schluss, dass anhand der Blutbildverläufe und Erythrozyten-Merkmale von Claudia Pechstein ein Doping-Nachweis nicht geführt werden kann“, teilte Wolfgang Jelkmann, der Direktor des Instituts für Physiologie an der Universität Lübeck und Vorsitzender des fünfköpfigen Gremiums, mit. Für Hörmann kommt diese Bewertung einem „Ausrufezeichen erster Klasse“ gleich: „Claudia Pechstein gilt damit aus unserer Sicht als Opfer.“

Genügend Expertisen, um ihre Unschuld zu darzulegen, hatte die fünffache Olympiasiegerin schon lange beisammen. Eine vom Vater vererbte Blutanomalie löste die ungewöhnlichen Werte aus. Nur wurden diese nachträglich erbrachten Fakten von der Sportgerichtsbarkeit nicht anerkannt, weder von der ISU, noch vom internationalen Sportgerichtshof Cas. Die Expertenkommission des DOSB würdigte nun zusammenfassend alle medizinischen Gutachten und beurteilte diese. „Sie hat über Jahre hinweg eine Konstellation ertragen müssen, die damit wohl ungerechtfertigt war. Man kann nur um Entschuldigung bitten für all das, was ihr in den vergangenen Jahren in der Frage der medialen Wahrnehmung und in der psychologischen Belastung angetan wurde.“

Pechsteins zweiter Meilenstein

Erst in Schönefeld und später in Hamar freute sich Pechstein über einen „zweiten Meilenstein. Moralisch fühle ich mich bereits rehabilitiert“. Vor zwei Wochen erst hatte das Oberlandesgericht München in Pechsteins Prozess gegen die ISU um Schadensersatz erklärt, dass die zwingende Schiedsvereinbarung, die Pechstein beim Weltverband unterzeichnen musste, und damit die Beschränkung auf die Sportgerichtsbarkeit ungültig und das Cas-Urteil daher nicht anerkennungsfähig seien. Es war das erste Mal in einem mittlerweile sechs Jahre andauernden Kampf, dass die Berlinerin vor Gericht nicht unterlag.

Hörmann hat großen Respekt vor Pechsteins Zähigkeit in den juristischen Auseinandersetzungen, auch davor, dass die nebenbei in ihrem Alter noch immer eine Siegläuferin ist. Vor gut einem Jahr sei beim DOSB-Chef das Bild entstanden, dass der Sachverhalt in dieser Causa noch einmal überprüft werden müsse, da möglicherweise Unrecht geschehen sei. Hauptsächlich auf Hörmanns Bestreben hin war dann die Kommission eingesetzt worden, die nun klarstellte, dass das Urteil gegen Pechstein auf einer „Fehleinschätzung“ beruhe. Es sei wichtig, zu sagen, „an dieser Stelle ist in unserem Gesamtsystem etwas schiefgelaufen“, erklärte Hörmann. Der ganze Fall „hätte sich so nicht entwickeln dürfen.“

DOSB will Gespräche führen

Als Konsequenz wendet sich der DOSB nun an die ISU mit dem Appell, „eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu prüfen“. Mehr als eine Bitte ist das nicht, und ein besonderer Druck auf den Weltverband entsteht daraus auch nicht. In diesem Sinn ist das Ergebnis der Expertenkommission vor allem ein ideeller Beistand für die Berlinerin. „Mehr kann man im Moment nicht tun. Unsere Aufgabe muss es sein, an der Schnittstelle der internationalen Institutionen die entsprechenden Gespräche zu führen“, so Hörmann. Diesbezüglich hat der DOSB bereits deutlich gemacht, dass er beim Cas einen Reformbedarf sieht und auch Vorschläge unterbreitet. Demnach sollte es ein Wiederaufnahmeverfahren geben, falls es neue Erkenntnisse in einem Fall auftauchen. Grundsätzlich aber, das betonte der DOSB, halte man „die Sportgerichtsbarkeit für unersetzbar und richtig im Sinne eines einheitlichen Vorgehens im weltweiten Sport“.

Für Claudia Pechstein geht der juristische Zweikampf mit der ISU außerhalb der Sportgerichte weiter, nach dem OLG München ist nach dem Revisionsantrag des Weltverbandes der Bundesgerichtshof an der Reihe. „Erst wenn das Urteil gegen mich aus der Welt ist, die ISU ihren Fehler eingestanden hat und ich finanziell entschädigt wurde, werde ich zur Ruhe kommen“, sagt die Berlinerin, die im deutschen Sport nun offiziell nicht mehr als Dopingsünderin gilt.