- 14. Dezember 2024: Nach einem Feuerzeugwurf wird das Bundesliga-Spiel Union Berlin gegen VfL Bochum (1:1) unterbrochen
- 9. Januar 2025: Das DFB-Sportgericht wertet die Partie mit 0:2 gegen Union Berlin, die Köpenicker legen Berufung ein
- 22. Januar 2025: Holstein Kiel und der FC St. Pauli schließen sich Union Berlin an
- 28. Februar 2025: Das DFB-Bundesgericht bestätigt die 0:2-Wertung gegen Union Berlin
Punktabzug für Union Berlin: Das DFB-Bundesgericht hat das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 9. Januar bestätigt und damit auch die 0:2-Wertung des Skandalspiels zwischen dem Berliner Fußball-Bundesligisten und dem VfL Bochum. Das Spiel endete 1:1. Die Köpenicker waren bei der mündlichen Verhandlung in Frankfurt durch Klubchef Dirk Zingler und Vereinsanwalt Michael Müller vertreten.
„Wir haben in der rechtlichen Wertung davon auszugehen, dass eine Schwächung der Mannschaft vorliegt“, begründete der Bundesgerichts-Vorsitzende Oskar Riedmeyer seine Entscheidung: „Das liegt auf der Hand.“ Und: „Es kann nicht sein, dass ein gezielter Wurf auf einen Spieler zu einem Wiederholungsspiel führt“, sagte Riedmeyer nach über vierstündiger Verhandlung und zweistündigen Beratungen am Freitagabend.
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Unions Klubchef Dirk Zingler betonte in seinen Ausführungen: „Der Verein ist nicht der Täter. Beide Mannschaften waren Opfer eines Feuerzeugwerfers, den wir ermittelt haben.“ Zugleich kritisierte Zingler sowohl das DFB-Sportgericht als auch den VfL: „Das Sportgericht hat bei seinem Urteil ein Ermessen an den Tag gelegt, das ihm nicht zusteht. Und wir würden im Gegensatz zu Bochum keinen Einspruch einlegen in einem solchen Fall.“
Union Berlin zieht vor das Ständige Schiedsgericht
Bochums Anwalt Christoph Schickhardt verurteilte dies „größtenteils als Unsinn, der nicht besser wird, wenn man ihn ständig wiederholt“. Die Berliner Vorwürfe seien eine „Sauerei. Das Urteil des Sportgerichts ist unmissverständlich richtig.“ Union treffe „die volle Breitseite der Schuld“.
In einer Union-Klubmitteilung wurde Zingler am Abend wie folgt zitiert: „Wir waren heute Zeuge eines Verfahrens, in dem erstmalig das Fehlverhalten eines Zuschauers zu einer Spielumwertung geführt hat. Und das trotz einer ordnungsgemäßen Beendigung des Spiels durch den Schiedsrichter. Die Schaffung dieses Präzedenzfalls war aus unserer Sicht Ziel des Kontrollausschusses.“

Das Bundesgericht sei „vom VfL Bochum und vom Kontrollausschuss aufgefordert worden, ein politisches Signal zu senden. Dies war nur möglich unter fehlerhafter Anwendung der Rechts- und Verfahrensordnung. Wir sind daher gezwungen, dem politischen Druck zu entgehen und werden das Ständige Schiedsgericht anrufen.“
Sportrechtler bestätigt Einschätzung von Union Berlin
Die Bochumer hatten gegen den Spielausgang Protest eingelegt, nachdem ihr Torwart Patrick Drewes in der Nachspielzeit von einem Feuerzeug aus dem Union-Fanblock getroffen worden war. Drewes konnte daraufhin nicht weiterspielen, Bochum musste die Partie in doppelter Unterzahl beenden.
Union Berlin wiederum war gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 9. Januar in Berufung gegangen. „Dieses Urteil schadet dem Fußball enorm, wird das nicht zu akzeptierende Werfen von Gegenständen aber nicht verhindern“, hatte Union-Präsident Dirk Zingler die Entscheidung seinerzeit begründet.
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Zugleich seien durch die Entscheidung des Sportgerichts der Einflussnahme von außen auf ein Spiel Tür und Tor geöffnet. „Wir setzen uns vielmehr der Gefahr aus, dass in Zukunft nicht die sportlichen Leistungen der Mannschaften entscheiden, wie ein Spiel ausgeht, sondern mögliche Schmähungen, Beleidigungen, Rauch oder eben der Wurf eines Gegenstandes“, hatte Zingler weiter erklärt. Am Freitag fügte er hinzu: Bochum nutze den Einfluss von außen, um in den Wettbewerb einzugreifen.
Union Berlin und Bochum hatten sich auf Nicht-Abbruch verständigt
Unterstützung bekam Zingler von Sportrechtler Paul Lambertz. „Das Spiel sportlich umzuwerten, findet für mein Verständnis keine Grundlage im Regelwerk“, sagte der ehemalige Schiedsrichter beim Deutschen Schiedsgericht dem RBB.
Hintergrund für diese Einschätzung ist, dass Schiedsrichter Martin Petersen die Partie nach der rund 25 Minuten dauernden Unterbrechung ordnungsgemäß zu Ende geführt hat. Sowohl der Schiedsrichter als auch Vertreter von Union Berlin und der Bochumer hatten sich darauf in den Katakomben der Alten Försterei verständigt, dass die Partie nicht abgebrochen wird.

Durch diesen Präzedenzfall wird auch die Position der Schiedsrichter geschwächt. Denn die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB sieht nur bei Spielabbruch eine Bestrafung des Vereins vor, der für den Abbruch verantwortlich ist. Laut Paragraph 9a zählt auch das Fehlverhalten der Fans dazu.
Kiel und St. Pauli waren Union Berlin zur Seite gesprungen
Im ersten Schritt hatte das Bundesgericht am Freitag zudem die Berufungen der Bundesligisten Holstein Kiel und FC St. Pauli für unzulässig erklärt. Bei beiden Klubs, die sich wie Union und Bochum im Abstiegskampf befinden, würde man kein „unmittelbares berechtigtes Interesse an der Entscheidung nachweisen“ können, sagte Riedmeyer.
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Der Kreis der Klubs, die Berufung einlegen dürften, „kann nicht zu groß gezogen werden“, so Riedmeyer weiter. St. Pauli „prüft, gegebenenfalls gegen diese Entscheidung vorzugehen“, wie es in einer Klubmitteilung heißt.









