Die Wettervorhersage sieht gut aus: Die Temperaturen klettern endlich wieder, Werte von bis zu 30 Grad sagen die Meteorologen für diese Woche vorher. Ideales Grillwetter also. Doch wo ist es eigentlich erlaubt, den Kohlegrill aufzustellen und Bratwürstchen oder Steaks zu grillen? Was geht auf dem Balkon? Oder in öffentlichen Grünanlagen? Jugendreporter Florian Bussmann hat dazu Experten befragt: Auskunft geben Jürgen Pöhlmann, Kundenbetreuer des städtischen Wohnungsunternehmens Gesobau im Märkischen Viertel, und Sven Gerling, Pressesprecher der Berliner Feuerwehr.
Wenn man auf dem Balkon grillen will – was ist dabei alles zu beachten, damit man mit den Nachbarn keinen Ärger bekommt? Dazu Sven Gerling: „Meist regeln die Hausordnungen Details zum Thema Grillen auf Balkonen. Prinzipiell muss man immer darauf achten, dass vom eigenen Grill keine Gefahr ausgeht und niemand belästigt wird. Sollte dies der Fall sein, könnte es zu einer Beschwerde führen, und dann muss das Grillvergnügen frühzeitig abgebrochen werden.“ Auf dem Internetportal „berlin.de“ heißt es zum Thema übermäßige Belästigung: Wenn Rauch direkt in das Fenster eines Nachbarn ziehe, sei die Grenze in der Regel überschritten. Für das Märkische Viertel in Reinickendorf etwa sind Details zum Grillen genau festgelegt. Kundenbetreuer Jürgen Pöhlmann sagt: „Da muss die Gesobau leider der Spielverderber sein. Wir haben im Märkischen Viertel Wohnhausgruppen mit 600 bis 1500 Mietwohnungen. Wer da auf dem Balkon – oder auf dem Hof – den Grill anwirft, der macht sich nicht unbedingt Freunde. In den Kundencentern gehen immer wieder Beschwerden wegen Qualm und Grillgeruch ein, der in die Nachbarwohnungen zieht. Da die Geruchsbelästigungen unabhängig davon auftreten, wie gegrillt wird, also egal, ob auf Gas-, Kohle- oder Elektrogrillen gebraten wird, haben wir in unseren Häusern ein absolutes Grillverbot ausgesprochen.“
Sind auch Kohle- und Gasgrills auf Balkonen erlaubt? Aus Feuerschutzgründen werde in den Hausordnungen das Grillen auf dem Balkon oft ganz verboten oder aber auf Elektrogrills beschränkt, schreibt das Portal „berlin.de“. Und Feuerwehr-Experte Sven Gerling antwortet auf die Frage: „Leider gibt es kein Gesetz, was dies ausdrücklich verbietet. Wir haben aber viele Einsätze aufgrund von auf Balkonen aufgestellten Grills. Die Rauchentwicklung sorgt leider hin und wieder für Feuerwehreinsätze. Teilweise entstehen aber auch durch den Funkenflug Folgebrände oder gar Atemwegsreizungen aufgrund eintretender Rauchgase. Als Feuerwehr wäre es unser Wunsch auf dem Balkon nicht mit offenem Feuer (Kohle oder Gasgrill) zu grillen. Dadurch entstehen leider immer wieder Gefahren für dritte Personen. Das Löschen eines Kohlegrills ist nicht ganz einfach. Ein Eimer Wasser sorgt eher für eine weitere Gefährdung durch den entstehenden Wasserdampf.“
Wie häufig darf ich auf dem Balkon grillen, um das allgemeine Gebot der Rücksicht einzuhalten? Zweimal pro Monat auf dem Balkon zu grillen, gelte als nicht problematisch, schreibt das Online-Portal „berlin.de“.
Wer nicht zu Hause grillen will oder darf: Wo gibt es Tipps für öffentliche Plätze, an denen Grillen erlaubt ist? Dazu hat Jürgen Pöhlmann, der übrigens gerne ein medium gegrilltes Steak isst, einen Tipp: „Auf der Webseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt kann man in einer Übersichtskarte die Flächen zum Grillen in den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen einsehen. Unter anderem stehen auch auf der Tempelhofer Freiheit, also auf dem ehemaligen Flugfeld des Flughafens Tempelhof, ausgewiesene Grillflächen zur Verfügung.“ Die Adresse lautet: „www.stadtentwicklung.berlin.de“. Auf der Seite im Suchfeld das Stichwort Grillen eingeben, und schon öffnet sich die Übersichtskarte.



