Das eigene Haus soll in einer netten Nachbarschaft stehen und darf nicht zu teuer sein. Solche Anforderungen lassen sich in einer Bauherrengemeinschaft oft leichter umsetzen. Ob so ein Projekt funktioniert, hängt aber von den Beteiligten und ihrer Organisation ab.

"Diese Idee ist besonders interessant für junge Familien, für ältere Menschen und für sozial benachteiligte Personen wie zum Beispiel Behinderte", sagt Angela Hansen von der Agentur für Baugemeinschaften in Hamburg. Entscheidend ist, wer mitmacht und wie es abläuft. "Der erste Schritt ist die intensive Auseinandersetzung mit der Idee der Bauherrengemeinschaft", rät Norbert Post, Architekt aus Dortmund. "Sehr hilfreich ist es, bestehende Projekte zu besichtigen und die Bewohner nach ihren Erfahrungen zu befragen." Kontaktadressen sind meist über das kommunale Wohnungsamt oder eine Beratungsstelle für neue Wohnformen erhältlich.

Wichtig ist: Bin ich der Typ für diese Bauform? "Voraussetzung für jede Bauherrengemeinschaft ist, dass die Mitglieder gemeinsame Absprachen und Entscheidungen treffen", sagt Manuela Reibold-Rolinger, Vertrauensanwältin des Bauherren-Schutzbundes (BSB) in Berlin. Das geht nur, wenn der Einzelne bereit ist, Kompromisse zu machen. Sobald sich eine Kerngruppe zusammengefunden hat, muss sie den Rahmen festlegen: Wo genau soll das gemeinsame Projekt entstehen? Wie teuer darf es werden? In welchem Zeitraum soll es realisiert werden?"Wenn die Gruppe ernsthaft handeln, also beispielsweise ein Grundstück reservieren oder mit der Kommune über Fördermittel verhandeln will, bietet es sich an, einen eingetragenen Verein zu gründen", empfiehlt Post. Den Grundstückskauf und den Bau tätigen die Gruppenmitglieder dann als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Anwältin Reibold-Rolinger rät dringend, eine Gemeinschaftsordnung zu formulieren und notariell beurkunden zu lassen. Wichtige Regelungen darin sind: Wer zahlt welchen Anteil an den Bau- oder Sanierungskosten sowie bei späteren Reparaturen? Wie lässt sich die gegenseitige Haftung einschränken? Was passiert, wenn jemand aus dem Projekt ausscheidet? Ist nach dem Bauende individuelles, selbst genutztes Wohneigentum das Ziel, oder soll es darüber hinaus rechtlich gesicherte Mitsprachemöglichkeiten geben?

Für die Bauphase müssen Befugnisse geklärt werden. "Wenn es darum geht, wer Handwerksfirmen beauftragt, sind drei Modelle möglich", erläutert Anwältin Reibold-Rolinger. "Entweder ist jedes Mitglied der Gemeinschaft im Auftrag der anderen befugt, oder ein Mitglied wird von vornherein bestimmt oder eine externe Person wie ein Architekt wird ermächtigt. Letzteres Modell ist dringend anzuraten, da es viel Streit vermeidet."

Darüber hinaus ist ein externer Helfer sinnvoll: "Jede Gruppe ist gut beraten, einen neutralen Baubetreuer zu beauftragen", sagt Angela Hansen. "Er hilft durch den Behördendschungel sowie bei der wirtschaftlichen Betreuung und übernimmt die Gruppenmoderation." Hansen beziffert die Kosten eines solchen Baubetreuers mit zwei bis drei Prozent der Bausumme.

Bauherrengemeinschaften bieten finanzielle Vorteile: Kosten für Bauträger und Vertrieb fallen weg. Die Gesamtkosten für Architekten, Baustellensicherung und Handwerker sind deutlich geringer als die Summe der Aufträge Einzelner. Zudem sind Selbsthilfeleistungen in größerem Umfang möglich. Viele Kommunen bieten Fördermöglichkeiten in Form von Zuschüssen und Darlehen an.

Mehr Informationen im Internet: www.wohnportal-berlin.de , www.stadtentwicklung.berlin.de , www.rieselfeld.freiburg.de , www.baugemeinschaften.hamburg.de , www.daz.de .