Der Luftraum über Europa ist weiträumig gesperrt - dennoch nehmen Fluggesellschaften den Betrieb in kleinem Rahmen wieder auf. Das ist völlig legal möglich. Der Grund: Die großen Verkehrsmaschinen fliegen nicht wie sonst üblich nach den Anweisungen der Fluglotsen, sondern zunächst im unteren Luftraum auf Sicht. Die Piloten sind dabei wie im Straßenverkehr nach dem Prinzip „Sehen und Gesehen werden“ unterwegs. Es sind auch bestimmte Ausweichregeln vorgeschrieben.

Grundprinzip des Sichtfluges ist, dass der Pilot genügend Sicht nach draußen hat - Flüge in Wolken etwa sind verboten. Allerdings sind auch nachts Sichtflüge möglich - Piloten müssen dafür spezielle Fähigkeiten nachweisen und bestimmte Navigationsgeräte an Bord haben. Unabhängig von Lotsenanweisungen ist der Pilot für die Sicherheit von Maschine und Passagiere selbst zuständig. Er muss Mindestabstände zu anderen Flugzeugen und den Wolken einhalten, kann sich aber auf Funkfeuer oder Satelliten-Navigationsinstrumente stützen.

Nach der englischen Bezeichnung Visual Flight Rules (VFR - Sichtflugregeln) sprechen die Piloten von VFR-Flügen. Anders als bei Instrumentenflügen - den sogenannten IFR-Flügen (Instrumental Flight Rules/IFR) - sind sie normalerweise nicht anmeldepflichtig. Im Sichtflug können wesentlich weniger Flugzeuge gleichzeitig unterwegs sein als unter Kontrolle der Flugsicherung, die sie staffelt. Vor der Wiedervereinigung flogen Jahrzehntelang Jets in Luftkorridoren nach West-Berlin ebenfalls auf Sicht in einer Höhe von 3000 Metern - diese Höhe war noch zur Zeit der Propellerflugzeuge festgelegt worden.

Passagierflüge mit Sondergenehmigung

Airlines müssen nach Angaben der Deutschen Flugsicherung beim Transport von Menschen mit Flugzeugen von mehr als 14 Tonnen Gewicht eine Genehmigung für Sichtflüge beim Luftfahrtbundesamt beantragen. Und erste Ausnahmegenehmigungen gab es bereits am Montag. Nach dem Start kann der Pilot dann eigenhändig entscheiden, ob er - etwa wegen Wolken - seinen Kurs ändert oder nicht. Ab 3000 Metern Höhe beginnt dann der sogenannte kontrollierte Sichtflug (CVFR), bei dem die Fluglotsen zusätzlich auf den Abstand der Maschinen achten und die Positionen durchgeben.

Ab etwa 6000 Metern Höhe wird der Flug dann wieder so geführt wie sonst auch - nach Instrumentenflug-Richtlinien, geführt vom Fluglotsen. Denn in dieser Höhe gibt es europaweit derzeit kaum Beschränkungen im Luftraum, erklärte Flugsicherungs-Sprecher Axel Raab. In den vergangenen Tagen war die Aschewolke des isländischen Vulkans auf eine Höhe von bis zu elf Kilometern gelangt, wo sie der Wind Richtung Europa trieb. Die jüngsten Überwachungsflüge hatten aber ergeben, dass sie über dem Eyjafjalla-Gletscher nur noch eine Höhe zwischen 500 Metern und maximal drei Kilometern erreicht.

Pilotengewerkschaft gegen Sichflüge

Für die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) sind Flüge aber nach wie vor gefährlich. Cockpit lehnt die genehmigten Sichtflüge als „unverantwortlich“ ab. Vorstandmitglied Jörg Handwerg sagt: „Wir können die Entscheidung nicht nachvollziehen.“ An der wissenschaftlichen Einschätzung der Gefährlichkeit der Vulkan-Aschewolken habe sich nichts geändert. „Man hat nur eine juristische Winkelkonstruktion gesucht, um die Flugzeuge in die Luft zu bringen. An der Sicherheit hat sich aus unserer Sicht nichts geändert.“

dpa/AFP/ap