Berlin. Ab Mai kann der Zuschuss für Heizöl und Pellets beantragt werden. Wie der Online-Antrag funktioniert und was beachtet werden muss.
Die horrenden Energiepreise haben 2022 ins Budget vieler Haushalte tiefe Löcher gerissen. Die Ampel-Koalition reagierte mit einer Vielzahl an staatlichen Entlastungen. Dazu zählte etwa die 300 Euro Energiepauschale oder die rückwirkend seit März geltende Strom- und Gaspreisbremse.
Auch Heizöl- sowie Pelletkunden sollen für die Hochphase der Energiekrise finanziell entlastet werden. Der Zuschuss wurde schon Ende 2022 angekündigt. Aber: Die Auszahlung der Hilfen für Heizöl und Pellets hat sich massiv verzögert. Doch jetzt ist es bald so weit.
Zuschuss für Heizöl und Pellets ab 2. Mai: Antrag online über Serviceportal – wie es funktioniert
Ab Mai kann der Zuschuss für Heizöl und Co. online über ein Serviceportal beantragt werden. Als Nachweis dient die Rechnung aus 2022 – diese wird im Antragsverfahren digital hochgeladen. Die Antragstellung erfolgt über das Serviceportal Hamburg (Gateway). Ganz wichtig: Nicht jeder anspruchsberechtigte Verbraucher kann ab 2. Mai den Heizöl- und Pelletzuschuss beantragen. Die Antragstellung ist gestaffelt. Zudem nehmen nicht alle Bundesländer am Online-Antragsverfahren teilt. In Berlin etwa wird der Zuschuss landesintern beantragt und ausgezahlt.
Bundesland | Online-Antrag ab: |
Bremen und Hamburg | 2. Mai 2023 |
Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein | 4. Mai 2023 |
Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen | 8. Mai 2023 |
Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen | – |
Das Formular kann direkt ausgefüllt werden. Eine Registrierung ist nicht nötig. Es gelten jedoch Auflagen – nicht alle Verbraucher werden den Zuschuss bekommen. Viele Pellet- oder Heizölkunden könnten am Ende leer ausgehen – der Grund überrascht. Rückwirkend bezuschusst wird bloß der Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022. Zudem greift eine Obergrenze von 2000 und eine Untergrenze von 100 Euro pro Haushalt. Die Heizkosten müssen sich im Vergleich zu 2021 nachweislich verdoppelt haben. Was für Voraussetzungen sonst noch gelten:
Pellets- und Heizölzuschuss nicht für jeden: Diese fünf Voraussetzungen sollten Sie beachten
- Bezuschusst werden neben Heizöl und Pellets auch andere "nicht leitungsgebundenen Brennstoffe" – dazu zählen Flüssiggas, Scheitholz, Holzbriketts, Kohle und der kohlenstoffhaltige Brennstoff Koks
- Nur rein private Wohnflächen werden vom Staat bezuschusst. Büro- oder Lagerräume bekommen keinen Zuschuss – der pauschale Zuschuss wird ab 90 Prozent Wohnflächenanteil gewährt
- Zuschüsse unter 100 Euro werden nicht berücksichtigt – betroffene Verbraucher gehen leer aus
- Maximal werden 2000 Euro Zuschuss je Haushalt ausbezahlt – höhere Ansprüche werden nicht berücksichtigt
- Als Nachweis muss die Rechnung aus 2022 vorgelegt und deren Richtigkeit eidesstattlich versichert werden
Von den darüberliegenden Mehrkosten will der Staat 80 Prozent über den Zuschuss übernehmen. Als Grundlage dient für jeden einzelnen der Zuschuss-fähigen "nicht leitungsgebundenen Brennstoffe" ein eigener Referenzpreis. Das bedeutet: Je nach Brennstoff kann sich jeder Verbraucher seinen Zuschuss individuell ausrechnen. Die Verbraucherzentrale bietet hierfür auch einen Online-Rechner für den Heizöl- und Pelletzuschuss an – dieser rechnet auch den konkreten Zuschussbetrag aus.

Brennstoff | Referenzpreis in Euro |
Heizöl | 71 Cent je Liter |
Holzpellets | 24 Cent je Kilogramm |
Flüssiggas | 57 Cent je Liter |
Scheitholz | 85 Euro je Raummeter |
Holzbriketts | 28 Cent je Kilogramm |
Kohle/Koks | 36 Cent je Kilogramm |
Holzhackschnitzel | 11 Cent je Kilogramm |
Antrag für Zuschuss für Heizöl und Co. richtig ausfüllen: Diese Angaben besser nicht vergessen
Für Zuschüsse – sofern sie mindestens 100 Euro betragen – kann dann der Antrag für den Zuschuss für Heizöl und Co. online gestellt werden. Neben der Rechnung müssen betroffene Verbraucher auch eine eidesstattliche Erklärung zur Richtigkeit ihrer Rechnung und Angaben machen. Mieter müssen für den Pellet- und Heizölzuschuss eine Besonderheit beachten. Im Unterschied zum Eigentümer haben sie es etwas einfacher. Für grundsätzlich alle Antragsteller ist wichtig: Möglichst keine falschen Angaben machen.
- Die allgemeinen Informationen: Was zum Pellet- und Heizölzuschuss schon bekannt ist
- Für Pellet- oder Ölheizung: So kommen Sie an das Geld – wann es ausbezahlt wird
- Starttermin für Auszahlung: Pellet- und Heizölzuschuss wohl ab April – neue Infos
- Zuschuss auf Antrag: Achtung – ein fataler Fehler kann Sie Tausende Euro kosten
- Geld nicht für jeden: Zuschuss hat einen Haken – viele könnten 2023 leer ausgehen
Im Online-Antrag für den Heizöl- und Pelletszuschuss kann schon ein kleiner Fehler fatale Folgen haben. Beeilen müssen sich betroffene Eigentümer nicht. Die Antragsfrist für den Zuschuss endet erst am 20. Oktober 2023. Allerdings ist das vom Bund gestellte Budget begrenzt.
Daher lohnt sich schon im Mai die Antragstellung – zumal die Bearbeitung nach Informationen von "CHIP 365" nur rund 15 Minuten in Anspruch nimmt. Die Auszahlung erfolgt dann über das jeweilige Bundesland. Der Bund stellt nur die finanziellen Mittel.
- News-Ticker zum Thema: Die aktuellen Entwicklungen und News im Ratgeber zum Thema Heizung und Heizen auf einen Blick