Berlin. Die Wärmewende macht den Schornsteinfeger zum Ansprechpartner für die Heiztechnik. Welche Aufgaben auf Sie zukommen, erfahren Sie hier.

  • Die Bundesregierung hat ein überarbeitetes Heizungsgesetz im Visier:
  • Ziel ist es, Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer zum Wechsel auf umweltschonendere Heizsysteme zu bewegen
  • Die vorgeschlagenen Änderungen, sofern sie verabschiedet werden, hätten auch Konsequenzen für die Zuständigkeiten von Schornsteinfegern
  • Schließlich müssen die neuen Anforderungen auch überprüft werden

Ab 2024 müssen viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer ihre Heizungen austauschen, wenn diese das gesetzlich vorgeschriebene Alter von 30 Jahren erreicht haben. Das schreibt das Heizungsgesetz vor, das die Bundesregierung 2020 verabschiedet hat, um die Klimabilanz des Gebäudesektors in Deutschland zu verbessern.

Das Gesetz soll Anreize für deutsche Hauseigentümerinnen und -eigentümer schaffen, ihre Heizungsanlagen klimafreundlich zu modernisieren. Für viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer bringt das Gesetz daher einige Veränderungen mit sich – insbesondere bei den Anforderungen an die Heizungsanlagen, was zu Verunsicherungen führen kann. Schornsteinfeger sind als Experten in diesem Bereich gefragte Ansprechpartner und müssen sich auf neue Aufgaben einstellen.

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Klimaschutz: Alte Heizungen müssen ausgetauscht werden

Grundsätzlich gilt beim neuen geplanten Heizungsverbot: Sobald eine Heizung länger als 30 Jahre in Betrieb ist, muss sie stillgelegt werden. Das schreibt der Gesetzgeber vor, denn gerade ältere Modelle sind oft wenig effizient und daher klimaschädlich. Wenn Hausbesitzer unsicher sind, wie alt die Heizung im eigenen Haus ist, können sie diese Information auf dem Typenschild des Heizkessels ablesen.

Alter der Heizung bestimmen: Schornsteinfeger kann helfen

Aber auch Schornsteinfeger und Heizungsinstallateure können bei der Bestimmung des Alters von Heizungsanlagen helfen. Im Rahmen ihrer routinemäßigen Überprüfung kontrollieren sie, ob die Heizung richtig installiert ist, ob die Rohre gut isoliert sind und ob der Heizkessel die Altersgrenze von 30 Jahren erreicht hat.

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen ab dem kommenden Jahr für Neubauten grundsätzlich nur noch Wärmepumpen, Solarthermieanlagen oder Hybridsysteme aus Wärmepumpe und Gasheizung zugelassen werden. Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen vorerst weiter betrieben und defekte Heizungen repariert werden. Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen sollen den Austausch erleichtern.

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Heizungstausch: Ausnahme für Hochbetagte

Die Bundesregierung will Hausbesitzerinnen und -besitzer, die älter als 80 Jahre sind, von der Pflicht befreien, auf eine klimafreundliche Heizung umzusteigen. Sie sollen im so genannten Havariefall noch einmal eine fossile Heizung einbauen dürfen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck von den Grünen hat in einem Interview die geplanten Ausnahmen beim Heizungstausch verteidigt: "Wir wollen für hochbetagte Menschen eine pauschale Ausnahme einführen. Wenn ihre Heizung kaputt geht und irreparabel ist, müssen sie nicht auf erneuerbares Heizen umstellen", sagte er unserer Redaktion.

HeizungKosten in EUR
Ölheizungab ca. 8.000
Gasheizungab ca. 7.000
Holz- oder Pelletheizungab ca. 10.000
Nah- und Fernwärmeab ca. 5.000
Wasserstoffheizungab ca. 30.000
Solarthermieab ca. 10.000
Luft-Wasser-Wärmepumpe8000 bis 16.000
Erdwärmepumpe12.000 bis 15.000 (ohne Erschließung)
Grundwasser-Wärmepumpe9000 bis 12.000 (ohne Erschließung)

Zu beachten ist: Die Kosten in dieser Tabelle sind durchschnittliche Werte und können im individuellen Fall abweichen. Nicht beachtet werden zudem die Kosten für die Installation oder einen nötigen Umbau/Sanierung. Auch Förderungen werden nicht berücksichtigt.

Dass sie alt genug sind, um diese Ausnahme in Anspruch nehmen zu können, müssen sie nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung gegenüber ihrem Bezirksschornsteinfeger nachweisen. Dies kann entweder im Rahmen der Feuerstättenschau der Heizungsanlage geschehen oder durch eine schriftliche Selbsterklärung.

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Meldung von Hausbesitzern, die keine neue Heizung einbauen

Schornsteinfeger müssen Hausbesitzer, die trotz Austauschpflicht keine neue Heizung einbauen, der zuständigen Behörde melden. Diese entscheidet dann über weitere Schritte. Bei Verstößen sieht das Gebäudeenergiegesetz ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor.

Heizungen müssen 65 Prozent erneuerbare Energien aufweisen

Künftig müssen neue Heizungen auch die Quote von 65 Prozent erneuerbarer Energien erfüllen. Ablaufen soll das "einfach und unbürokratisch", wie das Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage mitteilt. So soll es eine "vorab definierte Reihe von Möglichkeiten zur Umsetzung geben". Wird eine Lösung aus dieser Liste gewählt, ist kein rechnerischer Nachweis mehr nötig. Schornsteinfeger müssen also nicht selbst ausrechnen, ob eine Hybridlösung aus Wärmepumpe und Gaskessel die Anforderung von mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien erfüllt.

Schornsteinfeger: Änderungen beim Besuch in Ihrem Haus

Rund 200.000 Kundenkontakte haben die Schornsteinfeger bundesweit an normalen Tagen. Seit Bekanntwerden von Habecks Heizungsplänen hat sich die Zahl nach Branchenangaben vervielfacht. Auf die Schornsteinfeger kommen mit der Verabschiedung des Gesetzes am kommenden Mittwoch zahlreiche Neuregelungen zu. So müssen sie künftig Protokolle, Bescheide und Mitteilungen erstellen, um ihre Arbeit zu dokumentieren und den Kunden einen Nachweis über die durchgeführten Arbeiten zu geben.