Berlin. Die von Wirtschaftsminister Robert Habeck und Bauministerin Klara Geywitz vorgestellten Heizungskonzepte für Gas- und Ölheizsysteme in Deutschland ab dem Jahr 2024 führen für zahlreiche Verbraucher zu erheblichen Anpassungen. Nach einem über zwanzigstündigen Verhandlungsmarathon einigte sich die Ampel-Koalition im Wesentlichen auf ein Verbot neuer Gas- und Ölheizungen ab 2024, sofern sie keinen regenerativen Anteil aufweisen.
Für das Verbot von Gas- und Ölheizungen bei neuen Anlagen sind Ausnahmen vorgesehen, die vor allem von der SPD und der FDP durchgesetzt wurden. Allerdings sind diese Ausnahmen im geplanten Heizungsgesetz begrenzt und teilweise wenig praxisnah.
Verbot von Ölheizungen: Ab wann greift das neue Heizungsgesetz?
Ampel-Koalition einigt sich auf Heizungsgesetz – das ist geplant
- Neue Gasheizungen sollen nach 2024 nur noch unter einer Bedingung erlaubt sein: Sie müssen auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sein
- Es muss einen "verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze" geben – so steht es im Beschlusspapier
- Schrittweise sollen neue Gasheizungen ab 2030 mit Biomethan (mind. 50 Prozent) und ab 2036 mit Wasserstoff (mind. 65 Prozent) betrieben werden
- Die Gas- oder Ölheizung geht kaputt: Verbraucher sollen dann eine neue einbauen lassen können – diese muss nach drei Jahren dann aber mit einem regenerativen Anteil ergänzt werden
- Für Eigentümer über 80 Jahren soll das Einbauverbot für klassische Gas- und Ölheizungen nach 2024 nicht gelten
- Auch Eigentümer in Ein- und Zweifamilienhäusern – die vor 2002 eingezogen sind – sollen ausgenommen werden
Ölheizungsverbot: Diese Ausnahmen sollen ab 2024 gelten
Weg von Heizöl und Gas und in nicht allzu ferner Zukunft auf Biomethan und anschließend Wasserstoff setzen – so sieht es der Zeitplan von Habeck für das Verbot klassischer Gas- und Ölheizungen vor. Das Problem: Ob Wasserstoff oder Biogas – das Heizen wird für die Verbraucher teuer. Gerade der grüne Wasserstoff ist nicht in ausreichender Menge vorhanden. Hinzu kommt der Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze – diesen gibt es aktuell noch nicht. Ohne diesen Plan greift de facto das Einbauverbot.
Verbot für neue Gas- und Ölheizungen: Diese Ausnahme wird für Eigentümer richtig teuer
In ihrem Kommentar "Heizen mit Wasserstoff statt Gas – mehr Ehrlichkeit bitte" formulierte es unsere Autorin so: "mit Wasserstoff kann man in Deutschland derzeit praktisch noch nicht heizen." Die Pläne der Ampel würden die Verbraucher verunsichern. Auch die Ausnahme bei kaputten Gas- oder Ölheizungen ist kritisch zu sehen. Zwar soll in diesen Fällen der Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung erlaubt sein – nach drei Jahren muss diese dann jedoch mit einer regenerativen Technik ergänzt werden. Für Betroffene bedeutet das: doppelte Kosten.
Heizung | Kosten in EUR |
Ölheizung | ab ca. 8.000 |
Gasheizung | ab ca. 7.000 |
Holz- oder Pelletheizung | ab ca. 10.000 |
Nah- und Fernwärme | ab ca. 5.000 |
Wasserstoffheizung | ab ca. 30.000 |
Solarthermie | ab ca. 10.000 |
Luft-Wasser-Wärmepumpe | 8000 bis 16.000 |
Erdwärmepumpe | 12.000 bis 15.000 (ohne Erschließung) |
Grundwasser-Wärmepumpe | 9000 bis 12.000 (ohne Erschließung) |
Zu beachten ist: Die Kosten in dieser Tabelle sind durchschnittliche Werte und können im individuellen Fall abweichen. Nicht beachtet werden zudem die Kosten für die Installation oder einen nötigen Umbau/Sanierung. Auch Förderungen werden nicht berücksichtigt.
Sie müssten für die neue Gas- oder Ölheizungen und nach drei Jahren noch einmal für den regenerativen Anteil aufkommen. Zum Hintergrund: Die Kosten für eine neue Wärmepumpe können schnell zwischen 15.000 und 30.000 Euro liegen. Eine neue Gas- oder Ölheizung kostet noch einmal zusätzlich 7.000 bis 8.000 Euro. Mögliche Umbaukosten sind hier noch nicht eingerechnet. Auch die staatlichen Förderungen für eine neue Heizung decken – zumindest Stand heute – nicht die kompletten Investitionskosten und sind etwa bei einer Wärmepumpe an Auflagen gebunden.
Heizung | Grundförderung | Heizungs-Tausch-Bonus | Wärmepumpen-Bonus | Förderung gesamt |
Wärmepumpe | 25 | 10 | 5 | 40 Prozent |
Pelletheizung | 10 | 10 | – | 20 Prozent |
Gas- und Ölheizungsverbot soll nicht für alle gelten: "Diskriminierung" für diese Personen
Zu guter Letzt sind auch die Ausnahmen vom Gas- und Ölheizungsverbot für bestimmte Personengruppen eng gefasst. Eigentümer über 80 Jahren und Eigentümer in Ein- und Zweifamilienhäusern – die vor 2002 eingezogen sind – sollen von der Tauschpflicht ausgenommen werden. Bauministerin Geywitz via Twitter: "Für alle anderen gilt: intakte Öl- oder Gasheizungen – jünger als 30 Jahre alt – müssen nicht getauscht werden."
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Eigentümer unter 80 Jahren würden diskriminiert, kritisieren Beobachter. Zur Wahrheit gehört aber auch: Bislang sind die Pläne für ein Verbot klassischer Gas- und Ölheizungen nur ein Kabinettsentwurf. Dieser soll Ende April von der Bundesregierung abgesegnet werden. Danach wandert das Papier zu Beratungen in den Bundestag. Hier können noch Änderungen vorgenommen oder Passagen gestrichen werden. Daher ist noch nichts in Stein gemeißelt – und betroffene Verbraucher in Deutschland können auf Änderungen hoffen.
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Die Themen Energiepreise und Heizen beschäftigen viele Verbraucher seit der vom Krieg in der Ukraine ausgelösten Energie- sowie Preiskrise in Deutschland. Mittlerweile hat sich die Situation am Energiemarkt zum Glück aber wieder beruhigt. Der Gaspreis hat Vorkriegsniveau erreicht und auch Heizöl ist seit März günstiger denn je und hat sich bei einer Preismarke von rund einem Euro pro Liter eingependelt.
Ab wann gilt das Verbot für Ölheizungen laut dem neuen Heizungsgesetz?
Das Verbot für neue Ölheizungen tritt ab 2024 in Kraft.
Unter welcher Bedingung sind neue Gasheizungen nach 2024 noch erlaubt?
Neue Gasheizungen dürfen nach 2024 nur noch installiert werden, wenn sie auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind.
Wie sieht der Plan für die Umstellung von Gasheizungen auf alternative Energien aus?
Ab 2030 sollen Gasheizungen schrittweise mit mindestens 50 Prozent Biomethan betrieben werden, und ab 2036 sollen sie mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden.
Was müssen Verbraucher tun, wenn ihre Gas- oder Ölheizung kaputt geht?
Verbraucher müssen eine neue Heizung einbauen lassen, die nach drei Jahren mit einem regenerativen Anteil ergänzt werden muss.
Für welche Eigentümer gelten die Ausnahmen vom Einbauverbot für klassische Gas- und Ölheizungen nach 2024?
Eigentümer über 80 Jahre und solche in Ein- und Zweifamilienhäusern, die vor 2002 eingezogen sind, sind von dem Verbot ausgenommen.