Energie

Energiesparlampen-Verbot: Was Verbraucher nicht tun sollten

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Strompreise: Diese Faktoren beeinflussen die Strombildung

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Der Strompreis wird viel diskutiert. Wie setzt er sich zusammen?

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Die Energiesparlampe hat ausgedient. Ab Ende Februar wird die Produktion eingestellt. Was es jetzt zu beachten gilt, lesen Sie hier.

Berlin. Die Energiesparlampe steht vor dem Aus. Galt sie lange als nachhaltig und energiesparender als die Glühlampe, darf sie ab Ende Februar nicht mehr hergestellt werden. Die verbreiteten Modelle mit den Stecksockeln werden dann laut Verbraucherzentralen nur noch als Restbestände erhältlich sein. Auch für Leuchtstofflampen und Halogenlampen gilt ab dem Spätsommer 2023 ein Herstellungsverbot.

Konkret davon betroffen sind die noch erhältlichen Leuchtstofflampen vom Typ T5 und T8 sowie die Hochvolt-Halogenlampen mit R7s-Sockel, die noch in alten Deckenflutern eingesetzt sind. Verbraucher müssen jetzt umdenken. Aber lohnt es sich, einen Hamstervorrat an Energiesparlampen anzulegen? Und welche Vorteile haben LED-Leuchtmittel?

Ein Vorrat an Energiespar- und Leuchtstofflampen: Teuer und unsinnig

Dabei hilft ein Blick auf die Zahlen. Und die sind eindeutig: Denn Energiespar- und Leuchtstofflampen verbrauchen deutlich mehr Strom als LED-Lampen und sie sind schädlicher für die Umwelt. Energiesparlampen enthalten giftiges Quecksilber, das bei Zerbrechen der Birne in die Raumluft gelangen kann. Viele der benutzten Materialien sind außerdem schwer recycelbar.

Im Vergleich zeigen sich auch die finanziellen Vorteile:

     Halogenlampe
   (42 Watt)
   Energiesparlampe
   (15 Watt)
   LED
   (11 Watt)
   Anschaffungspreis    ca. 2 Euro    ca. 3 Euro    ca. 5 Euro
   Lebensdauer in Stunden (h)    ca. 4.000 h    ca. 10.000 h    ca. 20.000 h
   Stromverbrauch 10.000 h    420 kWh    110 kWh    70 kWh
   Gesamtkosten 10.000 h    135 Euro    35 Euro    22 Euro
   Gesamtkosten 20.000 h    270 Euro    70 Euro    45 Euro

Quelle: co2online

LED-Lampen: Der günstige Ersatz

Die LED-Leuchtmittel können die Energiespar- und Halogenlampen schnell und einfach ersetzen. Verschiedene Sockeltypen ermöglichen es, die LED-Lampen in alle gängigen Fassungen einzusetzen. Wer noch alte Energiesparlampen besitzt, darf die trotzdem erstmal weiter verwenden. Lesen Sie auch: Spülmaschine: Diese Fehler sollten Sie unbedingt vermeiden

Wegen der giftigen Inhaltsstoffe müssen Verbraucher auf die fachgerechte Entsorgung ihrer alten Energiesparlampen achten. Im Gegensatz zu den Halogenlampen dürfen die nicht im Hausmüll landen. Lokale Supermärkte, Discounter oder Baumärkte haben entsprechende Sammelbehälter, in denen der Müll gefahrlos entsorgt werden kann. Kommunale Sammelstellen bieten einen ähnlichen Service an. (dpa/os)