- Normalerweise liegt die Frist für die Abgabe der Steuererklärung in der Mitte des Jahres
- Doch auch am 31. Dezember endet eine wichtige Frist
- Arbeitszimmer, Werbungskosten, Pendelfahrten – all das kann bares Geld wert sein
Für die meisten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ist Mitte des Jahres ein wichtiger Moment: Zum 31. Juli muss die Steuererklärung abgegeben werden. Wer das verpasst, muss entweder gute Gründe haben, die eine Aufschiebung der Abgabe beim Finanzamt rechtfertigen - oder aber einen Säumniszuschlag zahlen. Lesen Sie auch: Steuererklärung 2020: Welche Fristen in diesem Jahr gelten
Was viele nicht wissen: Auch zum Ende des Jahres gibt es eine weitere Frist, mit der man sich viel Geld vom Finanzamt zurückholen kann. Denn: Der 31. Dezember ist ein wichtiger Stichtag. Wer eine freiwillige Steuererklärung abgeben will, hat dafür grundsätzlich vier Jahre Zeit - die Abgabefrist ist der letzte Tag des Jahres. Der Hintergrund: Haben Beschäftigte neben dem Arbeitslohn keine weiteren steuerpflichtigen Einnahmen, sind sie nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
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Können sie aber mit Steuererstattungen rechnen, dürfen sie ihre Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben. Heißt: Möchte man seine Steuererklärung von 2018 nachreichen, müsste man dies bis zum 31. Dezember 2022 tun.
Zulagenantrag für Riester-Rente hat zweijährige Verjährungfrist
Eine zweijährige Verjährungfrist gilt hingegen für den Zulagenantrag für Riester-Sparer. Danach entfällt der Anspruch auf die Zulagen. Riester-Sparer sollten daher prüfen, ob sie einen solchen Antrag bereits gestellt haben.
Wichtig ist auch, Veränderungen der persönlichen Verhältnisse dem Anbieter beziehungsweise auf dem Zulagenantrag anzugeben.
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(dpa/W.B./bekö)