Geschlossene Läden, Homeoffice, Kurzarbeit. Die Corona-Krise ist für viele auch eine finanzielle Herausforderung. Daher fragen sich einige, wie sie das Finanzamt an den Kosten für die Arbeit zu Hause beteiligen können und ob nun aufgrund der Kurzarbeit eine Steuernachzahlung droht. Dabei kommt es auf den Einzelfall an.

Sicher ist allerdings, dass bei der Abrechnung mit dem Finanzamt für 2020 einiges anders ist als in den Vorjahren: Neue Formulare und Kurzarbeit, Kinderbonus, Homeoffice und damit eine geringere Anzahl an Fahrten zur Arbeit führen dazu, dass die Angaben aus den Vorjahren nicht einfach übernommen werden können.

In der siebenteiligen Steuerserie erklären wir, wie Sie die Bögen fürs Finanzamt ausfüllen und sich möglichst viel Geld zurückholen. Im ersten Teil geben wir einen Überblick über die wichtigsten Steueränderungen für die Steuererklärung 2020.

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